Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Ex-Schönheitskönig acht Jahre Haft

Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Ex-Schönheitskönig acht Jahre Haft


Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Ex-Schönheitskönig acht Jahre Haft
Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Ex-Schönheitskönig acht Jahre Haft / Foto: © AFP

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Reichsbürger und einstigen Schönheitskönig Adrian U. vor dem Landgericht Halle hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes gefordert. Der Angeklagte habe bei einem Polizeieinsatz auf einen Beamten eines Sondereinsatzkommandos geschossen und diesen am Hals verletzt, sagte Staatsanwalt Uwe Damaschke am Montag in Halle in seinem Plädoyer. Nur dank der Schutzausrüstung sei es zu keiner tödlichen Verletzung gekommen.

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Laut Anklage soll Adrian U. im August 2016 bei der Zwangsräumung seines Hauses in Reuden in Sachsen-Anhalt auf den SEK-Beamten gezielt geschossen und diesen am Hals verletzt haben. Der selbsternannte Gründer des Ministaats "Ur" sollte sein Haus im Burgenland räumen, weil er Verbindlichkeiten für das Grundstück nicht bedient hatte. Den Vorwurf des versuchten Mordes an dem Polizisten wies der 44-Jährige in dem seit anderthalb Jahren dauernden Prozess zurück.

Aus Sicht der Verteidigung hat die Indizienkette gegen Adrian U. dagegen "viele Lücken", wie sein Anwalt Hartwig Meyer in seinem Plädoyer sagte. Sein Mandant habe lediglich eingeräumt, eine geladene Waffe dabei gehabt zu haben, nicht aber, selbst geschossen zu haben.

Es sei davon auszugehen, dass U. das "Feuer auf die Beamten nicht eröffnet hat, sondern nur darauf reagiert hat", sagte Meyer. Der genaue Tatablauf ist aus Sicht der Verteidigung auch aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen unklar geblieben. Zudem hält die Verteidigung den Polizeieinsatz mit rund 200 Beamten im August 2017 für nicht rechtmäßig. Sie forderte daher lediglich eine Verurteilung des Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

U.s weiterer Verteidiger Dirk Magerl sprach von einem politischen Verfahren. Der Angeklagte sei von Beginn an als "Reichsbürger" behandelt worden. Er selbst sehe sich nicht als solcher, sondern eher als "Systemkritiker".

Vor Beginn der Plädoyers hatte die Verteidigung erneut mehrere Anträge gestellt. Unter anderem verlangte sie eine Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Beides lehnten die Richter ab.

Ob in dem Prozess am Montag noch ein Urteil fallen könnte, war offen. Nach den Plädoyers sollte der Angeklagte, der sich im Laufe des Verfahrens teils sehr ausschweifend äußerte, noch Gelegenheit zum letzten Wort bekommen.

(U.Stolizkaya--DTZ)