
EuGH erklärt Altersbeschränkungen für Polens Richter für unrechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen weiteren Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen für unzulässig erklärt. Bestimmungen für ein unterschiedliches Rentenalter bei Richtern und Staatsanwälten für Männer und Frauen sowie eine mögliche Verlängerung der Dienstzeit durch den Justizminister verstießen gegen Unionsrecht, erklärte der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Der Gerichtshof gab damit einer Klage der EU-Kommission statt. (Az. C-192/18)
Die polnische Regierung hatte 2017 das Rentenalter für Richter und Staatsanwälte bei Frauen auf 60 Jahre und bei Männern auf 65 Jahre herabgesetzt. Es hatte zuvor bei beiden Geschlechtern bei 67 Jahren gelegen. Bei ordentlichen Gerichten kann seither zudem der Justizminister entscheiden, ob die Amtszeit über das festgelegte Ruhestandsalter hinaus verlängert wird.
Kritiker sahen darin eine Zwangspensionierungen oberster Richter und den Versuch der rechtsnationalen Regierungspartei PiS, die Justiz insgesamt auf Linie zu bringen. Im Juni entschied der Gerichtshof bereits, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters am obersten Gericht gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstößt.
Der EuGH stellte nun in dem unterschiedlichen Rentenalter für Frauen und Männer eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fest. Die Möglichkeit des Justizministers, möglicherweise genehme Richter länger im Amt zu lassen, sei zudem ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Kommt Warschau dem Urteil nicht nach, kann die Kommission erneut klagen und empfindliche Bußgelder gegen Polen verlangen.
Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 gegen mehrere Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor. Brüssel wirft Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben.
Die Kommission leitete deshalb bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Dezember 2017 startete Brüssel zudem ein bis dahin beispielloses Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.
(V.Korablyov--DTZ)