
Kühnert fordert Abstimmung über Hartz-IV-Sanktionen auf SPD-Parteitag im Dezember

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen will Juso-Chef Kevin Kühnert den anstehenden SPD-Parteitag über eine Abschaffung der gesamten Sanktionen abstimmen lassen. "Wie wir mit den verbleibenden Sanktionen umgehen, das entscheidet der SPD-Bundesparteitag im Dezember", sagte Kühnert der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Mittwoch. "Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt."
Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil einen wichtigen Beitrag geleistet, um die allgegenwärtige Angst aus den Fluren der Jobcenter zu vertreiben, sagte Kühnert. Die SPD habe sich bereits mit ihrem neuen Sozialstaatskonzept deutlich vom bisherigen Sanktionsregime verabschiedet und sei nun in ihrem Weg bestätigt worden. Er freue sich über die "prompte Ankündigung" von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die Vorgaben zügig umsetzen zu wollen.
Kühnert warnte jedoch davor, es dabei zu belassen. Das Hartz-System atme "den ideologischen Geist einer längst vergangenen Zeit". Auch wenn seine grundlegende Überwindung mit der Union nicht möglich sein werde, so gehörten offensichtliche Ungerechtigkeiten auf den Tisch, sagte der Juso-Chef.
"Reparaturen von Haushaltsgeräten, Rückforderungen von Kleinstbeträgen, aberwitzige Abzüge bei Zuverdiensten - insbesondere die kleinen Ungerechtigkeiten des Hartz-Alltags drangsalieren die Leistungsempfänger und untergraben das Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat", sagte Kühnert. "Hier sind Änderungen unmittelbar geboten, bevor wieder Gerichte tätig werden müssen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Hartz-IV-Sanktionsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wenn Pflichten verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden, entschieden die Richter. Grundsätzlich sind Sanktionen zwar weiterhin möglich, bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen sind aber mit dem Grundgesetz unvereinbar.
(U.Stolizkaya--DTZ)