Deutsche Tageszeitung - Oberster Gerichtshof Australiens nimmt Berufungsantrag von Kardinal Pell an

Oberster Gerichtshof Australiens nimmt Berufungsantrag von Kardinal Pell an


Oberster Gerichtshof Australiens nimmt Berufungsantrag von Kardinal Pell an
Oberster Gerichtshof Australiens nimmt Berufungsantrag von Kardinal Pell an / Foto: ©

Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte australische Kardinal und frühere Vatikan-Finanzchef George Pell hat im Kampf um einen Freispruch einen juristischen Etappensieg errungen: Der Oberste Gerichtshof Australiens gab am Mittwoch bekannt, dass er den Berufungsantrag des 78-Jährigen annehme und genau prüfen werde. Ein Datum für die Anhörung zu dem Berufungsantrag wurde nicht genannt, sie wird wohl nicht vor 2020 beginnen.

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Pell hatte vor dem Obersten Gericht Berufung gegen den Schuldspruch eines Geschworenengerichts eingelegt. Er verbüßt derzeit eine sechsjährige Haftstrafe, weil er sich nach dem Urteil der Geschworenen in den 90er Jahren in der Kathedrale von Melbourne an zwei Chorknaben verging. Pell hatte die Vorwürfe gegen sich stets entschieden zurückgewiesen. In dem Berufungsantrag argumentierten seine Anwälte, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen.

Die Verurteilung basierte überwiegend auf der Aussage eines der Missbrauchsopfer. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis Drogen gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Victoria hatte im August einen ersten Berufungsantrag von Pell mit der Begründung abgewiesen, dass der Hauptzeuge als äußerst glaubwürdig einzustufen sei. Daraufhin zogen die Anwälte des 78-Jährigen vor den Obersten Gerichtshof Australiens, der den Berufungsantrag nun zur Prüfung annahm.

Der Fall Pell sorgte weltweit für Schlagzeilen. Kurz nach dem Schuldspruch der Geschworenen wurde Pell aus dem Kardinalsrat, dem Beratergremium des Papstes, entlassen. Später wurde er auch als Finanzchef des Vatikans abgesetzt.

(U.Beriyev--DTZ)

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