Deutsche Tageszeitung - IG BAU rechnet mit höherer Kaufkraft durch geplante Anhebung des Mindestlohns

IG BAU rechnet mit höherer Kaufkraft durch geplante Anhebung des Mindestlohns


IG BAU rechnet mit höherer Kaufkraft durch geplante Anhebung des Mindestlohns
IG BAU rechnet mit höherer Kaufkraft durch geplante Anhebung des Mindestlohns / Foto: ©

Die von der Ampel-Koalition geplante Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde könnte laut Berechnungen des Pestel-Instituts für die Gewerkschaft IG BAU die Kaufkraft in Deutschland deutlich stärken. "Insgesamt wird der gesetzliche Mindestlohn zu einem Kaufkraftzuwachs von rund 9,8 Milliarden Euro im Jahr führen", erklärte IG BAU-Chef Robert Feiger am Dienstag. Durch erhöhte Konsumausgaben könne so für eine "spürbare wirtschaftliche Belebung" gesorgt werden.

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Beschäftigte, die aktuell den gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro gezahlt bekommen, werden mit der Erhöhung des Mindestlohns 2,18 Euro mehr pro Stunde verdienen. "Das zusätzliche Geld geht nahezu eins zu eins in den Konsum", erklärte Feiger weiter. Davon könnten 7,2 Millionen Menschen noch in diesem Jahr profitieren. "Für einen Großteil von ihnen wird dies ein Lohn-Plus von gut 22 Prozent bedeuten – auf einen Schlag", erklärte Feiger.

Durch die erhöhte Kaufkraft und den angekurbelten Konsum könne der Ampel-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "ein kleines Lohn-generiertes Konjunkturpaket" gelingen, erklärte Feiger weiter. Die Erhöhung des Mindestlohns sollte deshalb, wie angekündigt, möglichst zeitnah umgesetzt werden. Die Rolle der Mindestlohnkommission dürfe aber perspektivisch nicht in Frage gestellt werden, warnte Feiger, der selbst Mitglied der Kommission ist.

Ein höherer Mindestlohn sei jedoch lediglich die zweitbeste Lösung, erklärte Feiger. "Entscheidend sind gute Tariflöhne. Und dazu ist es notwendig, möglichst viele Betriebe in der Tarifbindung zu haben". Bei der Erhöhung des Mindestlohns handele es sich um ein "staatliches Lohnsignal", das die Gewerkschaften als Basis für weitere Lohnverhandlungen nutzen werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, den Gesetzentwurf für die einmalige Erhöhung des Mindestlohns in "einigen Tagen, Wochen" vorzulegen. Der gesetzliche Mindestlohn war zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro gestiegen. Zum Juli 2022 folgt theoretisch die von der Mindestlohnkommission verantwortete nächste Erhöhung auf 10,45 Euro. Heil ließ nun zunächst offen, ob die von der Regierung geplante Erhöhung auf zwölf Euro noch vor der nächsten regulären Erhöhung kommen wird.

(A.Stefanowych--DTZ)

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