Deutsche Tageszeitung - Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht

Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht


Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht
Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht / Foto: © AFP/Archiv

Eltern, die ihr siebenjähriges Kind nicht in die Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entzog einem Elternpaar das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn vorläufig und übertrug es dem Jugendamt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Eltern hatten den Jungen erst wegen der Coronamaßnahmen nicht in die Schule geschickt, sie befürchteten außerdem eine "Zwangsimpfung".

Textgröße ändern:

Auch als es an den Schulen keine Test- oder Maskenpflicht gab, ging der Erstklässler aber nicht zur Schule. Die Eltern gaben an, er habe sich im Homeschooling gut entfalten können und wolle zu Hause weiterlernen. Bis zum Ende des Schuljahres erschien er nicht in seiner Klasse. Die Schule schaltete das Jugendamt ein.

Nachdem alle Gespräche gescheitert waren, wies das Familiengericht in Offenburg die Eltern schließlich an, den Jungen zur Schule zu schicken. Dagegen legten sie beim OLG Karlsruhe Beschwerde ein. Dieses verschärfte die Entscheidung aus Offenburg im Eilverfahren aber noch.

Es bestünden Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, erklärte es. In der Schule sollten nicht nur Wissen und soziale Fähigkeiten erlernt werden. Die Schulpflicht diene auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinterstehenden Gemeinwohlinteressen.

Inzwischen könnten die Coronamaßnahmen nicht mehr als Grund für die Verweigerung des Schulbesuchs dienen. Die Eltern setzten stattdessen ihre eigene Einschätzung an die Stelle der gesetzgeberischen Entscheidung. So würden die Entwicklung des Jungen und seine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Regierung bei Platzausbau für Rechtsanspruch auf Ganztagsschule optimistisch

Kommendes Jahr startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule - und die Bundesregierung ist überzeugt, dass es bis zur vollständigen Umsetzung auch die nötigen Plätze dafür gibt. "Der Platzausbau schreitet dynamisch voran, und der prognostizierte zusätzliche Ausbaubedarf hat sich grundsätzlich verringert", heißt es im Bericht der Regierung zum Stand des Ausbaus der Ganztagsbetreuung. Der Bericht zeichne ein "zuversichtliches Bild" zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bis zum Schuljahr 2029/2030.

Berlin: Banner gegen Neugründung von AfD-Jugendorganisation darf an Uni hängen

Ein Protestplakat gegen die am Wochenende geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen darf an einer Berliner Universität hängen bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag im Eilverfahren, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin, bei der es sich um eine politische Partei handelt, kann demnach nicht von der Universität verlangen, das Banner von der Außenfassade zu entfernen.

Umfrage: Schulleitungen haben zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben

Schulleitungen in Deutschland haben einer Umfrage zufolge zu wenig Zeit für Leitungsaufgaben. Nur 18 Prozent halten die ihnen zur Verfügung stehende Leitungszeit für vollständig oder überwiegend ausreichend, wie der Verband Bildung und Erziehung (VBE) nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa unter Schulleiterinnen und -leitern am Freitag in Düsseldorf mitteilte. 82 Prozent sagen, dass die Zeit nicht reicht, um Schulen gut zu führen.

Zahl von Studierenden in Wintersemester leicht gestiegen

Die Zahl der Studierenden an deutschen Hochschulen ist im Wintersemester 2025/2026 leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte, sind insgesamt 2.876.900 Studentinnen und Studenten an einer Hochschule eingeschrieben. Das waren 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Unterschiede zeigten sich jedoch in den Hochschularten.

Textgröße ändern: