Deutsche Tageszeitung - Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden

Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden


Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden
Oberstes US-Gericht kippt Bidens Plan für Erlass von Studienschulden / Foto: © AFP

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Vorhaben von Präsident Joe Biden zum Erlass von 430 Milliarden Dollar Studienschulden gekippt. Der Supreme Court in Washington urteilte am Freitag, dass die Regierung mit dem Schuldenerlass ohne Zustimmung des Kongresses ihre Kompetenzen überschritten habe. Es ist ein Rückschlag für Biden, der den Erlass der Studienschulden für Millionen von Menschen zu einem zentralen innenpolitischen Anliegen gemacht hatte.

Textgröße ändern:

Der Präsident hatte im vergangenen August angekündigt, Millionen von früheren Studentinnen und Studenten Studienschulden auf Bundesebene von jeweils bis zu 20.000 Dollar erlassen zu wollen. Die Streichung der Schulden hätte sich auf rund 430 Milliarden Dollar (rund 395 Milliarden Euro) belaufen.

Ein Hochschulstudium in den USA kann sehr teuer werden. Nach Angaben der US-Regierung haben 43 Millionen US-Bürger Studienschulden von 1,6 Billionen Dollar. Die Schulden können Jahre oder Jahrzehnte auf früheren Studenten lasten.

Die Regierung von Bidens Vorgänger Donald Trump hatte während der Corona-Pandemie die Rückzahlung von Studienschulden auf Eis gelegt. Sie berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahr 2003, das ein solches Vorgehen in "nationalen Notfällen" ermöglicht. Die Biden-Regierung argumentiert, das Gesetz erlaube auch eine Streichung von Studienschulden.

Konservative Bundesstaaten zogen dagegen aber vor Gericht, der Fall landete schließlich vor dem Supreme Court. Die Biden-Regierung argumentierte vor Gericht, sie habe ihre Befugnisse nicht überschritten, sondern handle im Rahmen des Gesetzes von 2003.

Der Supreme Court wies diese Argumentation aber in seinem Urteil vom Freitag zurück. Das Gesetz erlaube dem Bildungsministerium nicht den Erlass von Studienschulden in einem solchen Umfang, urteilte die konservative Richtermehrheit des Gerichts. Die Kompetenz dafür liege beim Kongress und nicht bei der Regierung.

"Die Frage hier ist nicht, ob etwas getan werden sollte; es ist, wer die Befugnis hat, es zu tun", heißt es in dem Urteil. "Zu den wichtigsten Befugnissen des Kongresses gehört die Kontrolle über den Geldbeutel."

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Studie: Keine langfristigen Nachteile für Betriebe durch längere Elternzeit

Längere Abwesenheiten von Müttern nach der Einführung des Elterngeldes 2007 haben sich einer Studie zufolge nicht langfristig negativ auf die Unternehmen in Deutschland ausgewirkt. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben auf lange Sicht ohne negative Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen, erklärte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg am Donnerstag. Auch für die Frauen selbst habe die Elternzeit keine negativen Auswirkungen auf die Karriere.

Berliner Verfassungsgericht: Bafög 2021 war verfassungswidrig niedrig

Das Bafög für Studierende im Jahr 2021 ist aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig niedrig gewesen. 427 Euro seien zur Deckung des Grundbedarfs zu wenig gewesen, weil die Summe unter dem Bürgergeldminimum von 446 gelegen habe, hieß es am Dienstag von dem Gericht. Auch seien 325 Euro nicht ausreichend für den Unterkunftsbedarf gewesen, weil die Mehrheit der Studierenden mehr Miete habe bezahlen müssen.

Ausgaben pro Kind in Kitas in freier Trägerschaft stark gestiegen

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft haben 2022 deutlich mehr Geld für die Betreuung pro Kind ausgegeben als 2010. Nicht preisbereinigt stiegen die Ausgaben um 59 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Pro Kind wurden im Schnitt rund 12.300 Euro ausgegeben. Für Kinder unter drei Jahren wurde mit 18.600 Euro am meisten ausgegeben.

Stark-Watzinger weist Vorwürfe zu Fördergeld-Affäre im Bundestag zurück

In der Fördergeld-Affäre bleibt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bei ihrer Darstellung. In Ausschuss- und Regierungsbefragungen am Mittwoch im Bundestag bekräftigte die Ministerin, keine förderrechtliche Prüfung gegen Hochschullehrerinnen- und -lehrer veranlasst zu haben, die sich in einem offenen Brief hinter pro-palästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten.

Textgröße ändern: