Deutsche Tageszeitung - Polizist weist in Berliner Prozess Vorwürfe von Veruntreuung in Afghanistan zurück

Polizist weist in Berliner Prozess Vorwürfe von Veruntreuung in Afghanistan zurück


Polizist weist in Berliner Prozess Vorwürfe von Veruntreuung in Afghanistan zurück
Polizist weist in Berliner Prozess Vorwürfe von Veruntreuung in Afghanistan zurück / Foto: ©

In einem Prozess vor einem Berliner Gericht um mutmaßliche Geldveruntreuung bei einem Wiederaufbauprojekt in Afghanistan hat der angeklagte Polizist die Vorwürfe von sich gewiesen. "Ich habe das nicht gemacht", sagte Jan S. am Mittwoch beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der thüringische Polizist soll laut Anklage als Finanzverantwortlicher eines Projekts zum Wiederaufbau der afghanischen Polizei in Masar-i-Scharif zehntausende Euro veruntreut haben.

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Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, in zehn Fällen zwischen Mai 2014 und März 2015 Zahlungen für Gehalt und Abfindungen an ehemalige beziehungsweise angeblich aktuelle Mitarbeiter fingiert und das Geld selbst behalten zu haben. Dabei soll er auch Belege gefälscht haben. In sechs Fällen sollen die Dokumente für Menschen ausgestellt gewesen sein, die es gar nicht gibt. Dem Bundesinnenministerium soll ein Schaden von knapp 50.000 Dollar (etwa 42.000 Euro) entstanden sein.

"Es ist mir unerklärlich, wie das passiert ist", sagte S. vor Gericht. "Das Risiko, das zu machen, wäre für mich viel zu groß gewesen." Bei dem Gerichtstermin am Mittwoch ging es unter anderem darum zu klären, ob ausschließlich S. für die Veruntreuung der Gelder verantwortlich sein kann oder ob auch ein anderer Tathergang denkbar ist.

Dafür wurden mehrere damalige Vorgesetzte von S. vernommen sowie der Polizist, der nach der Strafanzeige des Bundesinnenministeriums in Berlin ermittelte. Für den Prozess wegen gewerbsmäßiger Untreue und Urkundenfälschung war ursprünglich nur ein Verhandlungstag geplant gewesen. Weil ein Zeuge nicht erschien und der Sachverhalt sich als äußerst komplex darstellte, wurde der Prozess um vorerst einen weiteren Verhandlungstag Ende September verlängert.

(A.Stefanowych--DTZ)

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