Deutsche Tageszeitung - Prozess zu tödlicher Attacke auf Augsburger Feuerwehrmann hat begonnen

Prozess zu tödlicher Attacke auf Augsburger Feuerwehrmann hat begonnen


Prozess zu tödlicher Attacke auf Augsburger Feuerwehrmann hat begonnen
Prozess zu tödlicher Attacke auf Augsburger Feuerwehrmann hat begonnen / Foto: ©

Im Zusammenhang mit einem tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann im Dezember 2019 in Augsburg hat der Prozess gegen drei Tatverdächtige vor dem Landgericht Augsburg begonnen. Nach der Verlesung der Anklage trugen die mutmaßlichen Täter schriftliche Stellungnahmen zu den Vorwürfen vor, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Rückfragen beantworteten der mutmaßliche Haupttäter und beiden weiteren Angeklagten demnach nicht.

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Dem zur Tatzeit 17-jährigen Hauptverdächtigen wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung vor. Die beiden weiteren Angeklagten - damals 17 und 19 Jahre alt - müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Die drei jungen Männer sollen am 6. Dezember 2019 in einer siebenköpfigen Gruppe auf einem Augsburger Weihnachtsmarkt unterwegs gewesen sein. Dort sei es zwischen einem Mann aus der Gruppe und einem 49-jährigen Feuerwehrmann zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein.

Daraufhin habe der mutmaßliche Haupttäter dem Feuerwehrmann, der privat mit seiner Frau und einem befreundeten Paar unterwegs gewesen sei, völlig unvermittelt einen "gezielten" und "wuchtigen" Schlag versetzt. Der 49-jährige verstarb noch am Tatort an einer massiven Gehirnblutung.

Der mutmaßliche Haupttäter habe "erkennen können und müssen", dass sein Opfer infolge des massiven Faustschlags gegen den Kopf sterben könnte, heißt es in der Anklageschrift.

Nach dem Angriff auf dem Feuerwehrmann sollen die beiden weiteren Angeklagten dessen 50-jährigen Begleiter verprügelt haben. Der Mann erlitt laut Anklageschrift unter anderem einen Jochbeinbruch und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Für das Verfahren sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.

(A.Nikiforov--DTZ)

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