Deutsche Tageszeitung - Johnny Depp wird im Verleumdungsprozess gegen "Sun" Berufung einlegen

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Johnny Depp wird im Verleumdungsprozess gegen "Sun" Berufung einlegen


Johnny Depp wird im Verleumdungsprozess gegen "Sun" Berufung einlegen
Johnny Depp wird im Verleumdungsprozess gegen "Sun" Berufung einlegen / Foto: ©

Johnny Depp will nach seiner Niederlage im Verleumdungsprozess gegen die britische Boulevardzeitung "The Sun" Berufung einlegen. Auf den Internet-Plattformen Instagram und Facebook nannte der Hollywood-Star am Freitag das Urteil gegen ihn "surreal". In dem am Montag entschiedenen Verfahren ging es um einen Artikel der "Sun" aus dem Jahr 2018, in dem es hieß, Depp habe seine Ex-Frau Amber Heard misshandelt.

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Der Artikel sei "im Wesentlichen wahr" gewesen, befand am Montag Richter Andrew Nicol vom Londoner High Court. In dem Artikel wurde der 57-jährige Star unter anderem als "Ehefrauen-Schläger" bezeichnet.

Depp hingegen versicherte auf Instagram, das Urteil werde seinen Kampf um die Wahrheit nicht beeinflussen. Er sei "bewegt" durch die "zahlreichen" unterstützenden Nachrichten, die er erhalten habe. "Meine Entschlossenheit bleibt stark und ich will beweisen, dass die gegen mich erhobenen Anschuldigungen falsch sind", fügte er hinzu. "Mein Leben und meine Karriere werden nicht durch diese Phase definiert werden."

Allerdings wirkte sich das Gerichtsurteil bereits auf seine Karriere aus. Wie Depp selbst berichtete, wurde er von der Produktionsfirma Warner Bros. "gebeten", seine Rolle als Grindelwald in der Fantasy-Film-Reihe "Phantastische Tierwesen" aufzugeben. Dies habe er "akzeptiert".

Depp, bekannt aus Filmen wie "Der Fluch der Karibik" und "Edward mit den Scherenhänden", war mit seiner Klage gegen den "Sun"-Verlag News Group Newspapers (NGN) ein großes Risiko eingegangen. Zwar lag nach den strikten britischen Gesetzen gegen Verleumdung die Beweislast bei der "Sun".

Das Boulevardblatt musste vor Gericht also beweisen, dass die Vorwürfe gegen Depp den Tatsachen entsprechen. Dies hatte aber zur Folge, dass es in dem Verfahren in allen Details um den Rosenkrieg zwischen Depp und seiner 34-jährigen Ex-Frau ging.

(O.Tatarinov--DTZ)

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