Deutsche Tageszeitung - In Münchner Raserprozess bestreitet Drogenhändler Mordvorwurf

In Münchner Raserprozess bestreitet Drogenhändler Mordvorwurf


In Münchner Raserprozess bestreitet Drogenhändler Mordvorwurf
In Münchner Raserprozess bestreitet Drogenhändler Mordvorwurf / Foto: ©

Im Münchner Raserprozess um den Tod eines 14 Jahre alten Schülers hat die Verteidigung den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft bestritten. "Nicht jedes Vergehen im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord", sagte Verteidigerin Daniela Gabler am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München I. Dabei gab sie sowohl dem Getöteten als auch der Polizei eine Mitverantwortung.

Textgröße ändern:

Der Fall vom November 2019 hatte in München für große Bestürzung und Empörung gesorgt. Neben dem getöteten Schüler wurde eine 16-jährige Schülerin schwer verletzt, weitere Autofahrer erlitten bei Ausweichmanövern und einem Zusammenstoß Verletzungen. B. ist wegen Mordes und außerdem wegen mehrfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt - zudem wegen Widerstands gegen Polizisten, weil er sich gegen seine Festnahme wehrte.

In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung gestand B. die Fluchtfahrt und auch, dabei unter dem Einfluss von Kokain gestanden zu haben. Er gestand außerdem das Motiv, sich einer neuerlichen Gefängnisstrafe entziehen zu wollen. Er bestritt aber einen Tatvorsatz.

Verteidigerin Gabler forderte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Erl auf, sich den Fall individuell anzusehen und nicht zu verallgemeinern. Der Fall dürfe etwa nicht mit Raserunfällen der jüngeren Zeit verglichen werden, in denen es Mordurteile gab. Gabler sagte, der Gesetzgeber habe eigens den Paragrafen 315d neu gefasst, der auch in diesem Fall greife. Der Paragraf sieht für verbotene Kraftfahrzeugrennen bis zu zehn Jahre Haft vor.

Die Verteidigerin sagte, gleich mehrere Merkmale widersprächen einem Mordvorsatz. Sie nannte den Einfluss des Kokains auf den Angeklagten. Zudem sei der sich mit mehreren anderen Jugendlichen auf dem Rückweg befindliche getötete Schüler "unstreitig" bei Rot über die Fußgängerampel gegangen.

Schließlich müssten sich die Polizisten, die B. verfolgt hatten, fragen lassen, ob sie die Gefährdung durch die Verfolgung nicht "weiter vertieft" hätten. "Unser Mandant ist kein Mörder", sagte Gabler. "Die Verteidigung wird alles dafür tun, dass unser Mandant nicht zu Unrecht wegen Mordes verurteilt wird."

In einer von seinen Verteidigern verlesenen persönlichen Erklärung gab B. an, bei seiner Fahrt als Geisterfahrer mit im Schnitt 120 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Stundenkilometern "die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt" zu haben. Auf ein Wort der Entschuldigung an die Familie des Getöteten und der anderen Betroffenen verzichtete er.

"Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte," sagte der aus Bad Tölz stammende Lagerist. Er habe Schuldgefühle und bis heute Suizidgedanken, müsse Medikamente nehmen.

Der Rechtsanwalt der Familie des Getöteten bestritt die Aussage der Verteidigung, dass der Junge bei Rot über die Fußgängerampel gegangen sei. Dies werde auch die Beweisaufnahme zeigen.

Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Fahrer eine lebenslange Haft. Die Richterin verlas noch einen Hinweis aus dem Eröffnungsbeschluss, wonach auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld infrage komme - damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich. Das Verfahren soll bis Ende Februar dauern.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Sohn von Norwegens Kronprinzessin sagt erstmals in Vergewaltigungsprozess aus

Im Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wird am Mittwoch die erste Vernehmung von Marius Borg Hoiby erwartet. Am Dienstag hatte der 29-Jährige zu Beginn seines Prozesses vor einem Gericht in Oslo die gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe zurückgewiesen und auch in anderen schwerwiegenden Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Am Dienstag nun soll er erstmals ausführlicher zu den Vorwürfen befragt werden.

Angriff auf Neonazis in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet

Wegen eines Angriffs auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest vor drei Jahren wird am Mittwoch das Urteil gegen die deutsche Person Maja T. erwartet. Die Sitzung in der ungarischen Hauptstadt soll um 10.30 Uhr beginnen. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Die Person war im Dezember 2023 in Berlin wegen des Vorwurfs der ungarischen Behörden festgenommen worden, sie habe im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren antifaschistischen Aktivisten Angehörige der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen.

Nahe Flugzeugträger: USA schießen iranische Drohne im Arabischen Meer ab

Die USA haben nach Pentagon-Angaben eine iranische Drohne im Arabischen Meer abgeschossen. Die Drohne habe sich auf "aggressive" Weise dem Flugzeugträger USS "Abraham Lincoln" genähert, teilte ein Militärsprecher am Dienstag in Washington mit. Der Abschuss durch ein US-Kampfflugzeug vom Typ F-35C sei zur "Selbstverteidigung" erfolgt, um den Flugzeugträger und die Besatzung zu schützen.

Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe

Die Schweizer Gemeinde Crans-Montana spendet eine Million Schweizer Franken für die Opfer und Hinterbliebenen der verheerenden Brandkatastrophe in der Silvesternacht. "Wir sind uns bewusst, dass Geld keine Wunden heilen kann, aber wir hoffen, den von dieser Tragödie betroffenen Familien helfen und die Solidarität der Gemeinde Crans-Montana zum Ausdruck bringen zu können", erklärte am Dienstag Gemeindepräsident Nicolas Féraud.

Textgröße ändern: