Deutsche Tageszeitung - Österreich verlängert Corona-Einschränkungen um mindestens drei Wochen

Österreich verlängert Corona-Einschränkungen um mindestens drei Wochen


Österreich verlängert Corona-Einschränkungen um mindestens drei Wochen
Österreich verlängert Corona-Einschränkungen um mindestens drei Wochen / Foto: ©

Angesichts der Ausbreitung der zuerst in Großbritannien entdeckten Coronavirus-Variante verlängert Österreich den Lockdown um mindestens drei Wochen. Die derzeitigen Einschränkungen bleiben bis mindestens 7. Februar bestehen, wie der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz am Sonntag sagte. Ziel sei es, ab dem 8. Januar erste Öffnungsschritte im Einzelhandel, Dienstleistungsbereich und den Museen einzuleiten. Ursprünglich hätte der Lockdown am kommenden Sonntag enden sollen.

Textgröße ändern:

Der Lockdown wurde zudem weiter verschärft. So gilt ab dem 25. Januar landesweit auf öffentlichen Plätzen eine Abstandspflicht von zwei Metern zwischen einzelnen Menschen. Bislang war nur ein Meter Abstand vorgeschrieben. Auch das Tragen von FFP2-Masken in Geschäften und dem öffentlichen Verkehr wird verpflichtend.

Seit Ende Dezember gelten in Österreich scharfe Corona-Beschränkungen. Geschäfte, Restaurants und Museen wurden ebenso geschlossen wie Schulen. Dennoch liegt der Inzidenzwert weiterhin bei täglich rund 130 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Die Regierung will den Wert auf 50 senken. Eine Öffnung von Restaurants und Hotels sieht die österreichische Regierung frühestens ab Anfang März vor.

Gegen die Corona-Maßnahmen hatten am Samstag in Wien rund 10.000 Menschen demonstriert. Sie forderten auch einen Rücktritt von Kanzler Kurz.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt

Der Hamburger Volksentscheid über ein Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Verfassungsgericht der Hansestadt wies am Freitag die Anträge mehrerer Bürgerinnen und Bürger zurück. Der Volksentscheid sah ein dreijähriges Modellprojekt für ein Grundeinkommen vor, im Oktober 2025 lehnte eine Mehrheit das aber ab.

Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil

34 Jahre nach der Tötung einer Frau in Bonn ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Bonner Landgerichts vom März weitgehend, wie er am Freitag mitteilte. Der Angeklagte hatte in dem Prozess in Nordrhein-Westfalen gestanden, die 29-jährige Frau im Oktober 1992 in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. (Az. 2 StR 377/26)

Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend

Bei der Berechnung von Krankengeld für Selbstständige ist das letzte Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit entscheidend. Denn nur dieser längere Zeitraum spiegelt das Einkommen relativ zuverlässig wider, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Eine Selbstständige hatte mit ihrer Klage damit keinen Erfolg. (Az. B 3 KR 6/25 R)

Vier Verletzte und 30 verendete Kälber bei Großbrand in Schleswig-Holstein

Bei einem Großbrand eines Bauernhauses und von Stallungen auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Schleswig-Holstein sind vier Menschen verletzt worden. Außerdem verendeten 30 Kälber, wie die Feuerwehr in Bad Segeberg zu dem Feuer in Henstedt-Ulzburg am Freitag mitteilte. Demnach standen beim Eintreffen der alarmierten Feuerwehr am späten Donnerstagabend das Reetdachhaus und die Stallungen bereits in Vollbrand.

Textgröße ändern: