Deutsche Tageszeitung - Von der Leyen: Astrazeneca muss vertraglich vereinbarten Impfstoff liefern

Von der Leyen: Astrazeneca muss vertraglich vereinbarten Impfstoff liefern


Von der Leyen: Astrazeneca muss vertraglich vereinbarten Impfstoff liefern
Von der Leyen: Astrazeneca muss vertraglich vereinbarten Impfstoff liefern / Foto: ©

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dem Impfstoffhersteller Astrazeneca vorgeworfen, verbindliche Lieferzusagen nicht einzuhalten. Der Vertrag der EU mit dem Unternehmen sei "glasklar", sagte von der Leyen am Freitag im Deutschlandfunk. Es seien "klare Liefermengen" vereinbart worden. Um dies zu belegen, soll der Vertrag zeitnah veröffentlicht werden.

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Der Streit war vergangene Woche ausgebrochen, nachdem das britisch-schwedische Unternehmen angekündigt hatte, der EU zunächst deutlich weniger Impfstoff zu liefern als vorgesehen. Brüssel stört besonders, dass Großbritannien und andere Nicht-EU-Länder offenbar weiterhin ungekürzte Mengen erhalten sollen.

Astrazeneca-Chef Pascal Soriot begründete die Verzögerungen damit, dass die EU ihren Liefervertrag drei Monate später abgeschlossen habe als Großbritannien. Außerdem habe sich sein Unternehmen nicht zu festen Liefermengen verpflichtet, sondern im Rahmen einer sogenannten Best-Effort-Klausel lediglich dazu, "sein Bestes zu tun".

Von der Leyen bestätigte, dass es eine derartige Klausel im Vertrag gibt. Allerdings habe sie nur für die Zeit der Entwicklung des Impfstoffes gegolten. "Diese Zeit haben wir hinter uns, der Impfstoff ist da." Astrazeneca habe darüber hinaus zugesichert, "dass keine anderen Verpflichtungen einer Erfüllung dieses Vertrages entgegenstünden" - auch kein früherer Vertragsabschluss mit Großbritannien.

Der Vertrag soll nun nach Angaben der Kommissionschefin noch am Freitag veröffentlicht werden. Brüssel stehe dafür noch in Kontakt mit dem Unternehmen um zu sehen, welche "geschäftssensiblen" Vertragsteile eventuell geschwärzt werden müssen.

Der Impfstoff von Astrazeneca ist in der EU noch nicht zugelassen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA könnte am Freitag dafür grünes Licht geben. Allerdings gibt es offenbar nicht genug Daten zur Wirksamkeit bei älteren Menschen. Deshalb soll das Mittel bei einer Zulassung in Deutschland voraussichtlich nur an Menschen unter 65 Jahren verabreicht werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

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