Deutsche Tageszeitung - Biden würdigt Fortschritte bei Corona-Impfkampagne in den USA

Biden würdigt Fortschritte bei Corona-Impfkampagne in den USA


Biden würdigt Fortschritte bei Corona-Impfkampagne in den USA
Biden würdigt Fortschritte bei Corona-Impfkampagne in den USA / Foto: ©

US-Präsident Joe Biden hat die Fortschritte bei der Corona-Impfkampagne im Land angepriesen. Bei den Impfungen seien die USA dem Zeitplan um "Wochen" voraus, sagte Biden am Donnerstag anlässlich der 50-millionsten Impfung seit seinem Amtsantritt am 20. Januar. "Wir bewegen uns trotz des Chaos, das wir von der Vorgänger-Regierung geerbt haben, in die richtige Richtung", fügte der Präsident bei einer Zeremonie im Weißen Haus mit Blick auf seinen Vorgänger Donald Trump hinzu.

Textgröße ändern:

Zugleich mahnte der US-Demokrat, im Kampf gegen die Pandemie nicht nachzulassen: "Jetzt ist nicht der Zeitpunkt, sich zurückzulehnen", sagte Biden. "Wir müssen weiterhin unsere Hände waschen, Abstand zu anderen halten und um Gottes willen eine Maske tragen."

Biden hatte angekündigt, dass in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit 100 Millionen Impfdosen gespritzt werden sollen. Die Hälfte der Impfungen wurde nun bereits nach 37 Tagen erreicht. Seit der ersten Corona-Impfung in den USA am 14. Dezember wurden mehr als 66 Millionen Injektionen gesetzt.

In den USA sind bislang die Vakzine von Biontech-Pfizer und von Moderna zugelassen, bei denen zwei Impfdosen notwendig sind. Nach Angaben der US-Gesundheitsbehörde CDC haben 45 Millionen Menschen mindestens eine Impfdosis bekommen, knapp 21 Millionen von ihnen bereits beide. Das entspricht 13,6 Prozent beziehungsweise 6,2 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Die Corona-Pandemie hat die USA besonders schwer getroffen. Am Montag wurde die symbolische Schwelle von einer halben Million Todesopfern überschritten. Das ist die mit Abstand höchste Zahl weltweit. Biden hat den Kampf gegen die Pandemie zu seiner wichtigsten Aufgabe erklärt.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Prozess gegen 21 Serben wegen Massaker im Jahr 1999 im Kosovo eröffnet

Mehr als 27 Jahre nach dem Massaker von Recak im Kosovo hat am Freitag in der kosovarischen Hauptstadt Pristina ein Prozess gegen 21 frühere serbische Amtsträger begonnen. Den Angeklagten werden unter anderem Mord, Folter, unmenschliche Behandlung und Vertreibung von Zivilisten nach Albanien vorgeworfen, keiner von ihnen erschien jedoch vor Gericht. Das Massaker von Recak im Januar 1999 hatte entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Kosovo-Kriegs.

Vier Tote nach Lawine in Pakistan geborgen - Auch bekannter Bergsteiger Purja vermisst

Nach einem Lawinenabgang im Norden Pakistans, bei dem mutmaßlich auch der bekannte nepalesisch-britische Bergsteiger Nirmal Purja verschüttet wurde, hat die Polizei vier Tote geborgen. "Vorläufigen Berichten zufolge wurden bislang vier Leichen geborgen", teilte der Polizeisprecher der Region Gilgit-Baltistan am Freitag auf Facebook mit. Der Zustand der weiteren Teilnehmer der zehnköpfigen Gruppe müsse erst noch überprüft werden, hieß es demnach weiter.

Gema gewinnt vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat einen Rechtsstreit gegen den KI-betriebenen Musikgenerator Suno gewonnen. Das Gericht habe "den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz der Gema" gegen Suno "überwiegend stattgegeben", erklärte das Landgericht München I am Freitag. In dem Streit ging es konkret um sechs Songs, zu denen etwa die Musikstücke "Atemlos durch die Nacht", "Daddy Cool" und "Big in Japan" gehören. (Az. 42 O 763/25).

Zwei Mineralölkonzerne ziehen wegen Spritpreisprüfung des Kartellamts vor Gericht

Das Kartellamt will untersuchen, wie die Spritpreise in Deutschland zustandekommen - zwei von zwölf Mineralölkonzernen wollen die dafür nötigen Daten aber nicht herausrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Freitag mit, zwei Mineralölkonzerne hätten Beschwerden gegen sogenannte Auskunftsbeschlüsse des Kartellamts eingelegt. Eins der Unternehmen reichte zudem Eilantrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ein. Wann darüber entschieden wird, konnte das OLG noch nicht angeben.

Textgröße ändern: