Deutsche Tageszeitung - Berliner Rapmusiker "Fler" zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Berliner Rapmusiker "Fler" zu Bewährungsstrafe verurteilt


Berliner Rapmusiker "Fler" zu Bewährungsstrafe verurteilt
Berliner Rapmusiker "Fler" zu Bewährungsstrafe verurteilt / Foto: ©

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Berliner Rapmusiker "Fler" zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Es hätten zwar elf Straftaten festgestellt werden können, es handle sich aber "um Taten der Bagatellkriminalität", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Schwanitz zur Urteilsbegründung am Mittwoch. Das Gericht befand den Rapper, der mit bürgerlichem Namen Patrick Losenský heißt, unter anderem der Beleidigung, versuchten Nötigung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig.

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Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf drei Jahre fest. Angesichts der vielfachen Vorstrafen schien dem Gericht "ein bisschen Nachdruck angemessen und angezeigt", sagte Schwanitz weiter. Losenský muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Als am schwerwiegendsten sah das Gericht den Tatvorwurf der versuchten Nötigung an. Um negative Berichterstattung zu verhindern, hatte der 38-Jährige die private Wohnanschrift eines Journalisten herausgefunden und ihm per Twitter einen "Hausbesuch" versprochen. Gegenüber einer Kollegin des Journalisten drohte er damit, ihm "die Zähne einzuschlagen".

Schwanitz bezeichnete dies als "einen Angriff auf die Pressefreiheit". Losenský könne sich auch nicht auf die Kunstfreiheit berufen, ein solches Verhalten sei "in keiner Weise zu billigen".

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kündigte im Anschluss an die Urteilsverkündung an, Rechtsmittel zu prüfen.

Auch der Verteidiger von Losenský kündigte an, mögliche rechtliche Schritte gegen die Gerichtsentscheidung zu prüfen. Die Verteidigung hatte sieben Monate auf Bewährung gefordert. Losenský selbst blieb der Urteilsverkündung fern.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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