Deutsche Tageszeitung - Italiener können sich in Sommerferien auch an Urlaubsorten impfen lassen

Italiener können sich in Sommerferien auch an Urlaubsorten impfen lassen


Italiener können sich in Sommerferien auch an Urlaubsorten impfen lassen
Italiener können sich in Sommerferien auch an Urlaubsorten impfen lassen / Foto: ©

Die italienische Regierung hat eine Lösung für ein riesiges logistisches Problem für ihre Corona-Impfkampagne gefunden: In den langen Sommerferien im Juli und August, die viele Italiener in ihren Heimatregionen verbringen, dürfen sich die Menschen ihre zweite Impfdosis nun auch an ihrem Urlaubsort abholen. Viele Zeitungen verkündeten die frohe Botschaft am Donnerstag auf der Titelseite. "Impfungen in den Ferien: die Regeln", titelte etwa der "Corriere della Sera".

Textgröße ändern:

In Italien sind die Regionen für das Gesundheitswesen zuständig. Nach langen Verhandlungen mit der Regierung in Rom verkündete der für die Impfkampagne zuständige General Francesco Figliuolo nun eine Einigung: Menschen, bei denen der zweite Impftermin ansteht und die sich für eine längere Zeit nicht an ihrem Wohnort aufhalten, können sich demnach an ihrem Urlaubsort impfen lassen, wenn sie sich vorab bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden.

Die Regierung in Rom und die Regionalregierungen müssen die Einigung noch offiziell abnicken. Die norditalienischen Regionen Piemont und Ligurien haben das Abkommen schon unterzeichnet.

Vorsorglich hatten viele Italiener ihre Impftermine aber ohnehin schon so gelegt, dass die zweite Dosis nicht in die Sommerferien fällt. "Ich wollte kein Risiko eingehen", berichtete etwa der 59-jährige Franco Liberti, der in Rom arbeitet und den Sommer in Kalabrien verbringt. "Darum habe ich meinen Termin für die erste Impfung abgesagt und einen neuen vereinbart, damit ich die zweite Impfdosis nach meiner Rückkehr bekomme." So könne er "beruhigt" in den Urlaub fahren.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Ermittlungen gegen Polizisten wegen tödlicher Schüsse bei Einsatz eingestellt

Mehr als fünf Monate nach dem Tod eines Manns durch Schüsse bei einem Polizeieinsatz in Niedersachsen sind die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung eingestellt worden. Es gebe keinen ausreichenden Tatverdacht, teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen am Mittwoch mit. Stattdessen habe es sich laut gesicherter Bodycamvideos um Notwehr gehandelt.

Einjähriges Mädchen in Niedersachsen von Lastwagen überrollt und gestorben

In Niedersachsen ist ein Kleinkind von einem Lastwagen überfahren und tödlich verletzt worden. Das einjährige Mädchen starb noch am Unfallort, wie ein Polizeisprecher in Hannover am Mittwoch sagte. Der Unfall ereignete sich demnach gegen 12.30 Uhr in der Ortschaft Gailhof in der Gemeinde Wedemark nahe Hannover.

Tod von Frau nach Sturz von Balkon: Früherer Lebensgefährte in Hamburg vor Gericht

Rund neun Monate nach dem tödlichen Sturz einer Frau von einem Balkon in Hamburg steht deren ehemaliger Lebensgefährte wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Der Prozess gegen den 32-Jährigen begann am Mittwoch vor dem Landgericht der Hansestadt, wie eine Sprecherin mitteilte. Der Beschuldigte äußerte sich demnach zunächst nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidigung kündigte aber eine Einlassung im weiteren Prozessverlauf an.

Urteil gegen Schüler aus Baden-Württemberg wegen Mordes an Exfreundin rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Schüler aus Baden-Württemberg wegen des Mordes an seiner Exfreundin ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die Revision des Angeklagten sei daher verworfen worden.

Textgröße ändern: