Deutsche Tageszeitung - Keine Maskenpflicht im Freien mehr in Spanien

Keine Maskenpflicht im Freien mehr in Spanien


Keine Maskenpflicht im Freien mehr in Spanien
Keine Maskenpflicht im Freien mehr in Spanien / Foto: ©

Nur wenige lächelnde Gesichter auf den Straßen Madrids: Obwohl in Spanien die Pflicht zum Tragen von Corona-Schutzmasken seit Samstag weitgehend aufgehoben ist, waren in der Hauptstadt kaum Passanten ohne Gesichtsschutz unterwegs. Dafür nannten sie unterschiedliche Gründe. Einige fühlen sich mit Maske sicherer, andere fanden es zu kompliziert, dass sie weiterhin Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, wenn sich der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht einhalten lässt.

Textgröße ändern:

In Spanien hat sich die Infektionslage in den vergangenen Wochen stark entspannt. Einziger Ausreißer waren hunderte Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 17 und 19 Jahren, die sich bei einer feucht-fröhlichen Klassenfahrt nach Mallorca angesteckt hatten. Tausende junge Menschen aus sieben Regionen des Landes mussten daraufhin in Quarantäne.

Dennoch hielt die Regierung an der deutlichen Lockerung der seit über einem Jahr geltenden Maskenpflicht fest. In den öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen bleibt sie aber bestehen.

Zu den wenigen Menschen in Madrid, deren Lächeln am Samstag deutlich zu sehen waren, gehörten die 76-jährige Antonia Maldonado und ihr Mann. Sie schwitze viel, deshalb sei es für sie "ein Vergnügen", keine Maske mehr tragen zu müssen, sagte sie. Der 34-jährige Entwickler Gustavo Rodriguez verzichtete ebenfalls auf seinen Mundschutz, weil er sich als vollständig Geimpfter "sicher" fühle.

Doch die Gesichter vieler Menschen, die zum Shoppen unterwegs waren, blieben hinter den Masken verborgen. Ihm sei es wichtig, sein Umfeld zu schützen, sagte Eduardo Marin Valdez, der sich trotz zweifacher Impfung weiter bedeckt hielt. "Ich weiß, dass ich selbst geschützt bin, aber wir bleiben ansteckend", sagte er AFP.

Nach den Worten des 59-jährigen Lehrers sollten die Masken "nur dann verschwinden", wenn die Experten ihr grünes Licht dazu geben. Das werde sicher kommen, sobald ein hoher Prozentsatz der Bevölkerung geimpft oder die Inzidenzen auf ein äußerst niedriges Niveau gesunken seien.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: