Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft wegen Mordes in neuem Prozess um Todesstoß vor Berliner U-Bahn

Zehn Jahre Haft wegen Mordes in neuem Prozess um Todesstoß vor Berliner U-Bahn


Zehn Jahre Haft wegen Mordes in neuem Prozess um Todesstoß vor Berliner U-Bahn
Zehn Jahre Haft wegen Mordes in neuem Prozess um Todesstoß vor Berliner U-Bahn / Foto: ©

In der Neuauflage eines Prozesses um einen tödlichen Stoß vor eine U-Bahn hat das Berliner Landgericht den 28-jährigen Angeklagten zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Gericht sag es am Donnerstag als erwiesen an, dass Zakaria L. sein 30-jähriges arg- und wehrloses Opfer im Oktober 2019 im U-Bahnhof Kottbusser Tor heimtückisch mit voller Wucht ins Gleisbett gestoßen hatte. Dazu habe er eigens "Fahrt aufgenommen".

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Es gebe Anhaltspunkte, dass dabei Alkohol und Drogen im Spiel gewesen seien. Das Opfer habe sich jedoch keines Angriffs versehen, urteilte das Gericht. Der 30-Jährige war von einer einfahrenden U-Bahn erfasst worden und seinen Verletzungen erlegen. L. soll die Tat im Zuge eines Streit um Drogen begangen haben, danach soll er geflohen sein.

Das Landgericht verurteilte den 28-Jährigen zunächst im Mai vergangenen Jahres wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Zudem sollte er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Einen bedingten Tötungsvorsatz sah die Kammer damals nicht, zudem verneinte sie die Vollendung der Körperverletzung mit Todesfolge.

Diese Einschätzungen seien rechtsfehlerhaft gewesen, entschied später allerdings der Bundesgerichtshof (BGH) und ordnete eine Neuauflage des Prozesses an. Er gab damit den Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt. Die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen erhielt der BGH dabei aufrecht.

In der Neuverhandlung ging es hauptsächlich um die Frage des Tötungsvorsatzes. Die Staatsanwaltschaft sah diesen als gegeben an und argumentierte zusätzlich, dass L. den Geschädigten heimtückisch getötet habe. Es gebe keinerlei Zweifel, dass L. um die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers gewusst habe.

Die Verteidigung bemängelte im neuen Prozess, dass die Kammer "wenig Aufklärungswillen" gezeigt habe. Sie argumentierte, dass L. Aufgrund eines Rauschzustands die Gefährlichkeit seiner Tat nicht richtig habe einschätzen können, was gegen einen Tötungsvorsatz spreche, und plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge sowie eine Strafe von etwas über vier Jahren.

(W.Uljanov--DTZ)

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