Deutsche Tageszeitung - 70-jährige Mutter in neu aufgerolltem Prozess wegen Kindesmisshandlung verurteilt

70-jährige Mutter in neu aufgerolltem Prozess wegen Kindesmisshandlung verurteilt


70-jährige Mutter in neu aufgerolltem Prozess wegen Kindesmisshandlung verurteilt
70-jährige Mutter in neu aufgerolltem Prozess wegen Kindesmisshandlung verurteilt / Foto: ©

In einem neu aufgerollten Prozess um jahrelang gequälte Kinder ist deren 70-jährige Mutter im rheinland-pfälzischen Zweibrücken zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Von der Strafe wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Betrugs gelten sechs Monate bereits als vollstreckt, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Gemeinsam mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann hatte die Frau drei minderjährige gemeinsame Kinder und eine weitere Tochter von ihr misshandelt.

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An der Misshandlung beteiligte sie sich aktiv oder durch Unterlassen. Mit Wissen und Einverständnis der heute 70-Jährigen schlug der Ehemann die Kinder demnach mit verschiedenen Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Besen oder Schaufeln. Teilweise wurden die Kinder laut Staatsanwaltschaft so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Mehrfach seien ihnen Zähne ausgeschlagen oder Finger gebrochen worden. Die Angeklagte schlug die Kinder demnach auch selbst. Die Misshandlung begann laut dem Gericht in den 90er Jahren und zog sich über Jahre.

In einem Fall habe die Frau ihrem Sohn ein Küchenbrett vor den Kopf gehalten, während ihr Ehemann darauf mit einem Fleischhammer eingeschlagen habe. Das Brett habe Schlagabdrücke auf der Stirn des Kinds verhindern sollen. Eine daraus resultierende Gehirnerschütterung wurde laut Anklage als Unfallfolge dargestellt. Damit erreichte das Paar demnach eine stationäre Behandlung des Sohns, wofür es von der Versicherung Krankentagegeld einstrich.

Zudem brachte die Angeklagte ihre beiden Töchter demzufolge dazu, sich vor Gutachtern als schwerbehinderte Kinder auszugeben, um Pflegegeld zu erschleichen. Wegen zu Unrecht ausgezahlten Pflegegelds entstand der Versicherung ein Schaden mehr als 50.000 Euro. Neben körperlichen Schädigungen litten die Kinder unter erheblichen Beeinträchtigungen ihrer psychischen Entwicklung. Über die Jahre seien ihnen zum Teil täglich Schmerzen zugefügt worden.

Die erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hatte die Frau im Juni 2017 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil im November 2018 zum Teil auf. Daraufhin wurde der Prozess neu aufgerollt. Das Urteil vom Donnerstag entspricht dem damaligen Urteil im Wesentlichen.

(Y.Ignatiev--DTZ)

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