Deutsche Tageszeitung - Motiv für Autoattacke von Volkmarsen könnte in Persönlichkeitsstörung liegen

Motiv für Autoattacke von Volkmarsen könnte in Persönlichkeitsstörung liegen


Motiv für Autoattacke von Volkmarsen könnte in Persönlichkeitsstörung liegen
Motiv für Autoattacke von Volkmarsen könnte in Persönlichkeitsstörung liegen / Foto: ©

Das Motiv für die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen könnte laut einer Gutachterin im Zusammenhang mit einer schweren Persönlichkeitsstörung stehen. Der Angeklagte Maurice P. leide an einer gemischten Störung mit narzisstischen, schizophrenen und paranoiden Bestandteilen, sagte Birgit von Hecker am Donnerstag vor dem Landgericht Kassel. Sie stützte ihre Einschätzungen auf die bisherigen Ergebnisse der seit Mai andauernden Verhandlung und Akten der Arbeitsagentur.

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Mit P. selbst habe sie nicht sprechen können. Es sei denkbar, dass P. durch diese Störung einen inneren Groll entwickelt habe, weil er sich nicht ausreichend gewürdigt gefühlt habe. Durch die Tat habe er sich möglicherweise Aufmerksamkeit verschaffen wollen. "Das ist aber reine Spekulation", sagte von Hecker. Eine persönliche Exploration P.s sei nicht möglich gewesen.

Ein Hang zu schweren Straftaten sei wahrscheinlich, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit feststellbar. Von Hecker empfahl, zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Gutachten über P. erstellen zu lassen. Eine valide Beurteilung sei möglich, wenn P. sich zu einer Zusammenarbeit mit Psychiatern entschließe.

Der heute 31-Jährige soll am 24. Februar 2020 sein Auto absichtlich ungebremst in die Menge gesteuert und auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern Menschen erfasst haben. Die Tat löste großes Entsetzen aus, denn unter den Opfern befanden sich auch zahlreiche Kinder. Die jüngsten davon waren laut Anklage zum Tatzeitpunkt drei Jahre alt.

Die Anklage wirft P. 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Sein Motiv ist bis heute unklar. Laut Generalstaatsanwaltschaft kommt eine Sicherungsverwahrung für P. in Betracht. P. selbst sagte im Prozess bislang nicht aus.

(W.Budayev--DTZ)

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