Deutsche Tageszeitung - Frau bei Fotoshooting in Sachsen-Anhalt von Leopard gebissen

Frau bei Fotoshooting in Sachsen-Anhalt von Leopard gebissen


Frau bei Fotoshooting in Sachsen-Anhalt von Leopard gebissen
Frau bei Fotoshooting in Sachsen-Anhalt von Leopard gebissen / Foto: ©

In Sachsen-Anhalt ist eine Frau bei einem Fotoshooting von einem Leoparden gebissen worden. Die 36-Jährige erlitt bei dem Vorfall am Dienstag in einem Privatgehege im Burgenlandkreis schwere Verletzungen im Kopfbereich, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch in Halle sagte. Die aus Thüringen stammende Frau wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht.

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Der Leopard ist eines von zwei Raubtieren, die in einem privaten Gehege in Großwangen bei Nebra unter der Obhut einer Tiertrainerin gehalten werden, wie das Landratsamt des Burgenlandkreises in Naumburg erklärte. Demnach handelt es sich um zwei 16 und 18 Jahre alte kastrierte Tiere.

Wie es zu der Beißattacke in der sogenannten Seniorenresidenz für Showtiere kam, war demnach noch unklar. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Die 36-Jährige hatte sich demnach zusammen mit einer Verantwortlichen zum Fotografieren im Leopardengehege aufgehalten.

Nach Angaben des Burgenlandkreises war aufgrund der zunächst unklaren Lage, ob der Leopard ausgebrochen sei, am Dienstagnachmittag auf Veranlassung der Polizei eine Warnmeldung über eine Warnapp herausgegeben worden. Als klar war, dass sich das Tier nie außerhalb des Geheges befand, wurde die Warnung bereits nach einer Viertelstunde wieder aufgehoben. Noch am Dienstagabend betonte der Landkreis, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand.

Dem Landkreis zufolge hatte das Vetärinäramt zuletzt am 3. August die Haltung der Tiere überprüft. Bei dieser Kontrolle hätten sich die Tiere "artgerecht und unauffällig" verhalten. Es habe keine tierschutzrechtlichen Gründe gegeben, die Haltung der Leoparden zu untersagen. Auch der Bauzustand des Geheges sei zuletzt vor einer Woche kontrolliert worden, dabei seien keine Mängel festgestellt worden.

Eine nicht artgerechte Haltung oder Baumängel wären mögliche rechtliche Voraussetzungen für die Schließung eines privaten Geheges. Die Amtstierärztin wollte die Tiere am Mittwoch erneut in Augenschein nehmen.

Das Veterinäramt hatte sich in der Vergangenheit nach eigenen Angaben mehrfach bemüht, die Leoparden an einen Zoo zu vermitteln. Dies blieb ohne Erfolg. Grundsätzlich muss die Haltung von Leoparden durch Privatpersonen vom Landkreis nicht genehmigt werden.

(O.Tatarinov--DTZ)

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