Deutsche Tageszeitung - Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für Mörder von Joggerin in Endingen bestätigt

Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für Mörder von Joggerin in Endingen bestätigt


Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für Mörder von Joggerin in Endingen bestätigt
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für Mörder von Joggerin in Endingen bestätigt / Foto: ©

Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Mord an einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl hat das Landgericht Freiburg entschieden, dass für den Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt. Er sei "zielgerichtet, planmäßig und mit einem absoluten Vernichtungswillen" vorgegangen, teilte das Gericht am Donnerstag nach seiner Entscheidung am Vortag mit. Der ehemalige Fernfahrer aus Rumänien ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 6 KLs 300 Js 17151/17)

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied allerdings 2018, dass das Landgericht über die Sicherungsverwahrung erneut urteilen müsse. Der frühere Fernfahrer vergewaltigte und ermordete im November 2016 Carolin G. in einem Waldstück. Im Dezember 2017 verurteilte ihn das Freiburger Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bei besonderer Schwere der Schuld. Zudem wurde er im vergangenen Jahr in Österreich des Mordes an einer Studentin schuldig gesprochen, die er 2014 getötet und vergewaltigt hatte.

Der BGH bestätigte das Freiburger Urteil größtenteils, entschied aber auf die Revision des Täters hin auch, dass das Landgericht den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nicht ausreichend begründet habe und deswegen noch einmal darüber verhandeln müsse.

Das Freiburger Gericht nahm nun auch Bezug auf das Urteil aus Österreich. Beide Taten trügen aufgrund der ähnlichen Vorgehensweise "die spezifische Täterhandschrift eines sexuell motivierten Serienmörders", erklärte es. Die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung eröffne dem früheren Fernfahrer "bereits im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe einen Anspruch auf intensive Behandlung".

Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen. Diese kommen dann nach Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder eine spezielle Abteilung im Gefängnis. Darüber wird in dem Fall zum Ablauf der Strafe entschieden. Wegen der besonderen Schwere der Schuld würde der Täter ohnehin nicht vorzeitig nach 15 Jahren entlassen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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