Deutsche Tageszeitung - Gleichgeschlechtliche Ehe gilt in den Niederlanden auch für das Königshaus

Gleichgeschlechtliche Ehe gilt in den Niederlanden auch für das Königshaus


Gleichgeschlechtliche Ehe gilt in den Niederlanden auch für das Königshaus
Gleichgeschlechtliche Ehe gilt in den Niederlanden auch für das Königshaus / Foto: ©

Die Niederlande haben 2001 als erstes Land die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert - nun wird das Recht auch auf die königliche Familie ausgeweitet. Der Thronerbe darf künftig einen Partner des gleichen Geschlechts heiraten, ohne das Recht auf die Thronfolge aufzugeben, erklärte Ministerpräsident Mark Rutte in einem Brief ans Parlament vom Dienstag. Das Kabinett sehe "kein Hindernis für ein Gesetz, das die Heirat eines Erben mit einer Person des gleichen Geschlechts erlaubt", hieß es darin.

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Die Abgeordneten hatten Rutte um eine Stellungnahme gebeten, nachdem in einem Buch eines Verfassungsrechtlers über die 17-jährige Kronprinzessin Amalia zu lesen war, dass sie theoretisch von der Thronfolge ausgeschlossen wäre, wenn sie eine Frau heiraten würde. Amalia, die älteste Tochter von König Willem-Alexander und der aus Argentinien stammenden Königin Máxima, hat sich weder zu diesem Thema noch zu ihrem Privatleben im Allgemeinen geäußert.

Königliche Hochzeiten benötigen in den Niederlanden die Zustimmung des Parlaments, daher beschäftigte die Frage nach der gleichgeschlechtlichen Ehe auch die Abgeordneten. Allerdings sei die Frage, ob Kinder aus einer gleichgeschlechtlichen royalen Ehe selbst für die Erbfolge in Frage kämen, "etwas komplizierter", sagte Rutte dem Fernsehsender NOS. "Es gibt die Verfassung für die Erbfolge, die mit dem Familienrecht in Konflikt geraten könnte." Die Regierung und das Parlament könnten sich aber mit der Frage befassen, wenn sie aufkomme, fügte er hinzu.

Experten lobten die Debatte, die dem Zeitgeist entspreche. Das niederländische Königshaus ist dafür bekannt, sich dem Wandel der Zeit anzupassen. Prinzessin Amalia verzichtete im Juni auf ihr jährliches Einkommen von 1,6 Millionen Euro. Der Erhalt des Geldes sei ihr "unangenehm", solange sie die vollen königlichen Pflichten noch nicht übernommen habe.

(N.Loginovsky--DTZ)

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