Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Verursacher von BASF-Unglück 2016

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Verursacher von BASF-Unglück 2016


Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Verursacher von BASF-Unglück 2016
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Verursacher von BASF-Unglück 2016 / Foto: ©

Fünf Jahre nach der Explosion auf dem Werksgelände der BASF in Ludwigshafen mit fünf Toten ist das Urteil gegen einen 65-Jährigen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Mann hatte im Oktober 2016 an einer stillgelegten Rohrleitung gearbeitet und einen Trennschleifer versehentlich an einer gasführenden Leitung angesetzt. (Az. 4 StR 19/20)

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Es kam zu zwei heftigen Explosionen und einer Feuerwalze, vier Feuerwehrleute und ein Matrose eines im Betriebshafen liegenden Tankschiffs starben durch Hitze und Druckwellen. Sechs weitere Menschen wurden schwer verletzt.

Das Landgericht Frankenthal verurteilte den Mann 2019 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen.

Der BGH musste unter anderem entscheiden, ob der Verursacher einer Gefahrenquelle für den bei der Gefahrenbekämpfung eingetretenen Tod strafrechtlich einstehen muss. In diesem Fall sei das so, erklärte er.

(A.Nikiforov--DTZ)

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