Deutsche Tageszeitung - Todesfahrer soll Kindergruppe in Nordhessen vorsätzlich erfasst haben

Todesfahrer soll Kindergruppe in Nordhessen vorsätzlich erfasst haben


Todesfahrer soll Kindergruppe in Nordhessen vorsätzlich erfasst haben
Todesfahrer soll Kindergruppe in Nordhessen vorsätzlich erfasst haben / Foto: ©

Bei dem tödlichen Verkehrsunfall in der nordhessischen Gemeinde Witzenhausen vom Freitag soll der 30-jährige Autofahrer vorsätzlich die Gruppe von Schulkindern erfasst haben. Aufgrund einer Zeugenaussage und der Bewertung eines Sachverständigen bestehe der dringende Verdacht, dass der Mann eine "aktive Lenkbewegung in Richtung der Grundschüler getätigt und folglich den Tod eines Kinds und die Verletzung mehrerer Kinder vorsätzlich herbeigeführt hat", teilten die Polizei in Eschwege und die Staatsanwaltschaft Kassel am Montag mit.

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Der Zeuge befand sich den Angaben zufolge unweit der Kollisionsstelle und lässt das Unfallgeschehen "in einem völlig anderen Licht erscheinen". Aufgrund der neuen Erkenntnisse nahm die Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungen wegen Heimtückemordes, versuchten Heimtückemordes, vollendeter gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auf.

Der Autofahrer hatte am Freitag eine Gruppe von Kindern auf dem Weg zur örtlichen Grundschule erfasst. Drei Mädchen wurden dabei frontal von dem Wagen getroffen und erlitten schwere und teils lebensgefährliche Verletzungen. Eine Achtjährige starb in einem Krankenhaus. Zwei sieben und acht Jahre alte Mädchen wurden schwer verletzt. Auch der 30-jährige Fahrer aus Witzenhausen, der anschließend noch gegen eine Mauer fuhr, wurde schwer verletzt.

Der Mann wurde am Samstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Es bestehe der Verdacht, dass der 30-Jährige "an einer beträchtlichen psychiatrischen Erkrankung leidet und diese nach derzeitigem Erkenntnisstand ursächlich für den Tatentschluss gewesen sein könnte, erklärten die Behörden. Hinweise für einen extremistischen oder terroristischen Hintergrund gebe es nicht.

(Y.Leyard--DTZ)

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