Deutsche Tageszeitung - Früherer Pastor aus Niedersachsen wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Früherer Pastor aus Niedersachsen wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt


Früherer Pastor aus Niedersachsen wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt
Früherer Pastor aus Niedersachsen wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt / Foto: ©

Wegen Betrugs und Urkundenfälschung in gewerbsmäßigem Umfang ist ein ehemaliger Pastor vom Landgericht Hildesheim zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter in der niedersächsischen Stadt sahen es nach Gerichtsangaben in ihrem Urteil vom Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann bei dem für ihn zuständigen Kirchenamt zahlreiche gefälschte Rechnungen und fingierte Quittungen eingereicht und so etwa 44.500 Euro erschlichen hatte.

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Das Gericht verurteilte den 62-Jährigen demnach wegen insgesamt 44 Fällen. Von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden waren sogar 163 Taten während der Dienstzeit des Manns in einer Gemeinde in Eime im Landkreis Hildesheim in den Jahren 2012 bis 2016. Er hatte demnach Rechnungen für Bestellungen und Leistungen eingereicht, die weder von der Kirche bestellt noch vom Kirchenvorstand bewilligt worden waren.

Laut Gericht waren in dem Fall mehrere strafmildernde Punkte zu bedenken. Demnach beging der in Teilen auch geständige Angeklagte die Taten während einer Zeit, in der er sowie seine Tochter schwer erkrankten. Zudem verlor er wegen der Vorwürfe bereits sein Amt, was für den Mann auch entsprechende statusrechtliche Folgen hat.

Ferner berücksichtige die Kammer die vom dem Mann gezeigte "Reue und Scham" sowie die Tatsache, dass er inzwischen bereits mehr als 20.000 Euro zurückzahlte. Auch eine Wiederholungsgefahr sah die Kammer wegen der Erkrankung des Angeklagten und der Wirkung, die das Verfahren auf ihn hatte, nicht. Strafverschärfend wertete sie zugleich allerdings, dass der Mann die Betrugstaten aus einer besonderen Vertrauensposition heraus begangen hatte.

Neben der Bewährungsstrafe ordnete das Gericht eine zwangsweise Einziehung von rund 20.000 Euro an. Dies entspricht dem Rest der Schadenssumme, die der Mann noch nicht freiwillig beglich.

(N.Loginovsky--DTZ)

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