Deutsche Tageszeitung - Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit um Veröffentlichung von Brief an ihren Vater

Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit um Veröffentlichung von Brief an ihren Vater


Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit um Veröffentlichung von Brief an ihren Vater
Herzogin Meghan gewinnt Rechtsstreit um Veröffentlichung von Brief an ihren Vater / Foto: ©

Im Streit mit britischen Medien über die Wahrung ihrer Privatsphäre hat Herzogin Meghan einen Erfolg erreicht, aber kein Ende des Konflikts. Ein Gericht in London wies die Berufung der Zeitungsgruppe Associated Newspapers am Donnerstag zurück und bestätigte ein vorheriges Urteil, wonach mit der Veröffentlichung eines Briefs von Meghan an ihren Vater ihre Privatsphäre verletzt wurde. Die Zeitungsgruppe prüft nun den Gang vor den Obersten Gerichtshof.

Textgröße ändern:

Die Boulevardzeitungen "Daily Mail", "Mail on Sunday" und das Internetportal "Mail Online" hatten in mehreren Artikeln aus einem Brief zitiert, den Meghan nach ihrer Hochzeit mit dem britischen Prinzen Harry im Mai 2018 an ihren Vater geschrieben hatte. Darin forderte sie Thomas Markle auf, nicht freimütig mit Medien über sie zu sprechen und Lügen über ihre zerrüttete Vater-Tochter-Beziehung zu verbreiten. Die frühere US-Schauspielerin verklagte Associated Newspapers daher wegen Verletzung ihrer Privatsphäre.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts bezeichnete Meghan in einer Stellungnahme als "Sieg". Es sei an der Zeit, eine Boulevardindustrie "umzugestalten", die von Lügen und Schmerz profitiere, forderte die 40-Jährige.

Associated Newspapers äußerte sich "enttäuscht" über das Berufungsurteil. Das Unternehmen prüfe nun, in der Sache den Obersten Gerichtshof des Landes anzurufen.

Ein Richter am Londoner High Court hatte im Februar den handgeschriebenen Brief als "persönlich und privat" und die Veröffentlichung daher als rechtswidrig eingestuft. Er wies die "Mail on Sunday" an, auf ihrer Titelseite über ihre Niederlage vor Gericht zu berichten und Meghan 450.000 Pfund (530.000 Euro) für die Prozesskosten zu erstatten.

Der Verlag wollte das nicht hinnehmen und ging in Berufung. Er stützte sich unter anderem auf die Zeugenaussage des ehemaligen PR-Beraters der Herzogin, Jason Knauf. Dieser sagte aus, Meghan habe den Brief in dem Bewusstsein verfasst, dass sein Inhalt durchsickern könnte. Die Ehefrau von Prinz Harry wies die Argumentation mit dem Hinweis zurück, es habe sich lediglich um eine "Möglichkeit" gehandelt.

Knauf hatte auch ausgesagt, er habe im Auftrag von Harry und Meghan den Autoren einer inoffiziellen Biografie des Paares private Informationen zugespielt. Meghan räumte dies im Berufungsverfahren schließlich ein und entschuldigte sich dafür, dies in erster Instanz nicht dargelegt zu haben. Den Biografie-Autoren seien allerdings "bei Weitem keine sehr detaillierte persönlichen Informationen" übermittelt worden, versicherte sie.

Berufungsrichter Geoffrey Vos verkündete nun, er halte "die Entscheidung des Richters aufrecht, dass die Herzogin vernünftigerweise erwarten konnte, dass ihr Privatleben respektiert wird". An dem Brief habe "kein legitimes öffentliches Interesse" bestanden.

Prinz Harry und Meghan hatten sich im April 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen und leben nun mit ihren beiden kleinen Kindern Archie und Lilibet in den USA. Bei der Entscheidung spielte ihre ständige Beobachtung durch die Medien eine wichtige Rolle.

Seit ihrem Rückzug aus der ersten Reihe des britischen Königshauses gehen Harry und Meghan verstärkt gegen Medien vor, die aus ihrer Sicht ihre Privatsphäre verletzen. So reichte Harry auch Klage gegen zwei andere Verleger von Boulevardzeitungen wegen mutmaßlichen Telefon-Hackings ein. Harrys Mutter Diana war 1997 auf der Flucht vor Paparazzi in Paris ums Leben gekommen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Cannabisplantage in Fachwerkhaus in Nordrhein-Westfalen entdeckt - Festnahme

In einem alten Fachwerkhaus im nordrhein-westfälischen Marienmünster hat die Polizei eine Cannabisplantage mit rund 500 Pflanzen entdeckt. Ein 40-jähriger Verdächtiger versteckte sich während des Polizeieinsatzes am Freitag in Kellerräumen des mehrstöckigen Wohnhauses, wie die Polizei in Höxter und die Staatsanwaltschaft Paderborn am Montag mitteilten. Er wurde festgenommen und kam auf Anordnung eines Haftrichters in Untersuchungshaft.

Unionspolitiker fordern nach CSD-Anschlag härteren Kurs gegen Gefährder

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) fordern Politiker der Union einen anderen Umgang mit Gefährdern und Islamisten. "Wir müssen darauf reagieren und zwar grundlegend", sagte am Montag Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Einstufung eines Gefährders müsse in Deutschland andere rechtliche Folgen haben als bisher. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sieht ebenfalls Handlungsbedarf, betonte aber, für politische Konsequenzen sei es noch zu früh.

Bei Delfinshow in Duisburger Zoo: Drei Aktivisten springen in Becken

Während einer Delfinshow im Duisburger Zoo sind drei Tierschutzaktivisten in ein Wasserbecken gesprungen und haben gegen die Haltung der Tiere protestiert. Die Show wurde daraufhin abgebrochen und das Delfinarium mit rund 1200 Zuschauern geräumt, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Montag mitteilte. Gegen die drei wurde Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet.

Frankreichs Präsident Macron besucht Waldbrandgebiet

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron reist am Montagnachmittag in die von einem heftigen Waldbrand betroffene südwestliche Region Gironde. Macron wolle sich unter anderem mit Einsatzkräften treffen, "um ihnen die Unterstützung der Nation zu übermitteln", erklärte das Präsidialamt.

Textgröße ändern: