Deutsche Tageszeitung - Acht Jahre Haft für Mutter von getötetem Vierjärhigen aus Euskirchen

Acht Jahre Haft für Mutter von getötetem Vierjärhigen aus Euskirchen


Acht Jahre Haft für Mutter von getötetem Vierjärhigen aus Euskirchen
Acht Jahre Haft für Mutter von getötetem Vierjärhigen aus Euskirchen / Foto: ©

Wegen heimtückischen Mordes an ihrem vierjährigen Sohn ist eine 42-Jährige aus Euskirchen vor dem Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung der Kammer tötete sie ihren Sohn im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, was eine mildere Haftstrafe zur Folge hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert.

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Die 42-Jährige soll zunächst versucht haben, ihren Sohn mit Medikamenten zu töten und ihn dann erwürgt haben. Der Gerichtssprecherin zufolge zeigte sich die Angeklagte im Prozess von Anfang an geständig. Die Rekonstruktion der genauen zeitlichen Abläufe habe sich jedoch schwierig gestaltet.

Laut Anklagevorwurf verabreichte sie dem Jungen in der Nacht auf den 6. Juni "in der Absicht, ihn zu töten", Beruhigungsmittel. Als sie in der Nacht gemerkt habe, dass der Vierjährige noch lebte, habe sie ihn erwürgt. Danach habe sie selbst einen Suizidversuch begangen, bei dem sie sich lebensgefährliche Verletzungen zugefügt habe.

Eine Nachbarin habe den Jungen und seine damals 41-jährige Mutter danach leblos in der Wohnung gefunden. Zuvor habe es offenbar eine Art "Telefonkette" gegeben: Zunächst habe die Angeklagte am Nachmittag des Tattags mit ihrer Psychologin telefoniert, die wiederum Familienangehörige informiert habe. Da diese jedoch nicht im selben Ort leben, hätten sie die Nachbarin darum gebeten, nachzusehen.

Bei dem Jungen konnte der hinzugerufene Notarzt laut Polizeiangaben nur noch den Tod feststellen. Seine Mutter wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Zwischenzeitlich wurde sie in einer Psychiatrie untergebracht, zuletzt saß sie in Untersuchungshaft. Die Frau befindet sich der Gerichtssprecherin zufolge bereits seit mehreren Jahren wegen einer "komplexen Persönlichkeitsstörung" in psychiatrischer Behandlung.

(A.Stefanowych--DTZ)

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