Deutsche Tageszeitung - Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich

Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich


Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich
Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich

Der Amokläufer von Heidelberg hat seine Tatwaffen in Österreich gekauft. Vor etwa einer Woche habe der 18-Jährige dort insgesamt drei Langwaffen gekauft, von denen zwei am Tatort an der Heidelberger Universität am Montag nach dem Amoklauf gefunden wurden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die dritte Waffe sei in dem Zimmer gefunden worden, das der Mann bei seinem Aufenthalt in Österreich angemietet hatte.

Textgröße ändern:

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll er die beiden bei der Tat in Heidelberg verwendeten Waffen bei einem Waffenhändler und die dritte bei einer Privatperson jeweils in Österreich erworben haben. Ob die Verkäufer strafrechtlich belangt werden können, sei noch offen - auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich gestalte sich dies aber schwierig.

Der 18-Jährige hatte den neuen Ermittlungsergebnissen zufolge sogar 150 Schuss Munition für seine Tat mitgebracht, bislang hatte die Polizei von etwa hundert Schuss gesprochen. Tatsächlich feuerte er drei Schüsse ab. Damit tötete er während einer laufenden Vorlesung eine 23 Jahre alte Studentin und verletzte drei weitere Studenten. Anschließend tötete er sich selbst.

Zum Motiv des 18-Jährigen konnten die Ermittler weiter keine Angaben machen. Nach ersten Erkenntnissen gebe es aber keine Hinweise auf eine persönliche Verbindung des Studenten zu seinen Opfern. Zwischenzeitlich gab es Spekulationen über eine mögliche Beziehungstat.

In der Wohnung des Tatverdächtigen in Mannheim seien mehrere Mobiltelefone, Laptops und ein Tablet beschlagnahmt worden. Diese sollten nun ausgewertet werden. Die Ermittler gehen nach eigenen Angaben auch Hinweisen nach, wonach der 18-Jährige Mitglied der rechtsextremen Partei Der III. Weg gewesen und im Jahr 2019 noch als Minderjähriger wieder ausgetreten sei. Erkenntnisse zu einer Radikalisierung hätten sich aber ebenfalls nicht ergeben bisher.

Nicht auszuschließen sei, dass eine im Raum stehende psychische Erkrankung des Verdächtigen ursächlich für die Tat gewesen sein könnte. Belastbare Feststellungen zum Tatmotiv seien jedoch den weiteren Ermittlungen vorbehalten.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas

Rund eine Woche nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung der US-Todeskandidatin Christa Pike soll im Bundesstaat Texas ein Mann mit demselben Gift exekutiert werden. Dem verurteilten Raubmörder Jamaal Howard sollte am Mittwoch (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Huntsville das Mittel Pentobarbital verabreicht werden, das die Atmung lähmt. Howards Anwälte verlangten unter Verweis auf den Fall Pike einen Aufschub in letzter Minute.

Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu unterstrichen, dass die Verantwortlichen für ihre Taten bestraft werden. "Wir werden den Auftrag erfüllen: Wir sind hier, und wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen", verkündete der israelische Ministerpräsident laut einer Erklärung am Mittwoch. "An diesem Tag vereint sich das Volk in Gedenken an und in der Sehnsucht nach unseren Liebsten", betonte Netanjahu.

Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist in internationaler Zusammenarbeit die Festnahme eines 28-jährigen mutmaßlichen Führungsmitglieds der russischen Hackergruppe Qilin gelungen. Bei dem Verdächtigen handle sich mutmaßlich um einen der führenden Köpfe der Gruppierung, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Der russische Staatsangehörige sei von der japanischen Polizei in Tokio nach internationalen Ermittlungen festgenommen worden und am Freitag nach Deutschland ausgeliefert worden.

Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verfahren vor Familiengerichten nicht mehr am Wohnort der Betroffenen stattfinden müssen. Stattdessen sollen sie die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben, um ihren aktuellen Wohnort einfacher geheim halten zu können.

Textgröße ändern: