Deutsche Tageszeitung - Schweizer Polizei geht neuem Vergewaltigungsvorwurf gegen Polanski nach

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Schweizer Polizei geht neuem Vergewaltigungsvorwurf gegen Polanski nach


Schweizer Polizei geht neuem Vergewaltigungsvorwurf gegen Polanski nach
Schweizer Polizei geht neuem Vergewaltigungsvorwurf gegen Polanski nach / Foto: ©

Gegen Starregisseur Roman Polanski sind erneut Vergewaltigungsvorwürfe laut geworden - dieses Mal aber nicht in den USA, sondern in der Schweiz. Eine Frau werfe Polanski vor, sie 1972 im Alter von 15 Jahren in Gstaad vergewaltigt zu haben, bestätigte der Sprecher der Kantonspolizei von St. Gallen, Hanspeter Krüsi, am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "New York Times".

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Es sei noch nicht klar, ob ein Strafverfahren eingeleitet werde, sagte Krüsi. Obwohl die Vorwürfe jahrzehntelang zurückreichen, wäre dies nach Schweizer Recht noch möglich. Die Frau sei am 26. September dazu befragt worden, sagte Krüsi.

Medienberichten zufolge handelt es sich um eine 61-jährige ehemalige Schauspielerin, die in München geboren wurde. Laut "New York Times" wandte sich die Frau unter anderem deswegen jetzt an die Polizei, weil ihre Eltern nun nicht mehr lebten. Sie sagte der Zeitung, sie sei Polanski begegnet, als sie in München als Model gearbeitet habe. Sie sei mit ihm dann in sein Haus in Gstaad gereist, wo er sie vergewaltigt habe.

Zuletzt hatte im August eine Frau in den USA, die ihren Namen nur mit Robin angab, bei einer Pressekonferenz gesagt, Polanski habe sie 1973 als 16-Jährige missbraucht. Da in diesem Fall die Verjährungsfrist bereits abgelaufen sei, plane sie aber keine Klage gegen den Filmemacher.

Es läuft jedoch weiterhin ein Verfahren gegen den 84-jährigen wegen der Vergewaltigung von Samantha Geimer 1977 in Kalifornien, die damals 13 Jahre alt war.

Polanski hatte 1977 im Alter von 43 Jahren im Haus des Schauspielers Jack Nicholson in Los Angeles Sex mit Geimer. Er war zunächst wegen Vergewaltigung angeklagt, später lautete der Vorwurf auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Der Filmemacher bekannte sich schuldig und saß nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwalt 42 Tage in Haft, um sich psychiatrischen Tests zu unterziehen.

Doch dann ließ der Richter nach Angaben von Polanskis Anwalt den Deal platzen und forderte eine 50-jährige Haftstrafe für den polnisch-französischen Regisseur. Polanski floh nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück.

Auch im neu aufgerollten Verfahren weigert er sich, vor Gericht zu erscheinen, weil er nach Angaben seines Anwalts mit einem unfairen Prozess rechnen muss. Geimer hatte die US-Justiz vor einigen Monaten gebeten, das Verfahren einzustellen. Der zuständige Richter in Los Angeles lehnte dies jedoch ab.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig

Weil er bei einem Bauernprotest mit seinem Auto absichtlich eine Blockade durchbrach und einen Teilnehmer anfuhr, muss ein Mann aus Niedersachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Dezember. Es hatte den damals 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 136/25)

Tödlicher Arbeitsunfall: 61-Jähriger stirbt bei Kollision zweier Gabelstapler

Ein 61-jähriger Arbeiter ist bei einer Kollision zweier Gabelstapler auf einem Firmengelände in Baden-Württemberg ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Heilbronn am Montag mitteilte, stand der 61-Jährige während des Zusammenstoßes auf einem der Gabelstapler. Der Mann wurde bei der Kollision so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.

Nach Freispruch: Brigitte Macron geht weiter gerichtlich gegen Youtuberinnen vor

Nach dem Freispruch für zwei Frauen, die falsche Gerüchte über eine angebliche Transidentität von Frankreichs Präsidentengattin verbreitet hatten, will Brigitte Macron weiter gerichtlich gegen die Youtuberinnen vorgehen. Die Ehefrau von Präsident Emmanuel Macron und ihr Bruder haben in dem Verfahren das Kassationsgericht angerufen, wie ihr Anwalt Jean Ennochi am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bestätigte.

Säureangriff auf Nebenbuhler: Lange Haftstrafe für Mann aus Bayern bestätigt

Weil er seinem Nebenbuhler Flusssäure ins Gesicht schüttete, muss ein Mann aus Bayern lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben des Landgerichts Traunstein vom Montag die Verurteilung des Täters zu neun Jahren Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Er sei nun in Strafhaft.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild