Deutsche Tageszeitung - Immunität von zwei EU-Abgeordneten soll wegen Korruptionsaffäre aufgehoben werden

Immunität von zwei EU-Abgeordneten soll wegen Korruptionsaffäre aufgehoben werden


Immunität von zwei EU-Abgeordneten soll wegen Korruptionsaffäre aufgehoben werden
Immunität von zwei EU-Abgeordneten soll wegen Korruptionsaffäre aufgehoben werden / Foto: © AFP

Vor dem Hintergrund der Korruptionsaffäre im EU-Parlament hat die belgische Justiz die Aufhebung der Immunität von zwei Abgeordneten des Europäischen Parlaments beantragt. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola leitete daraufhin ein Eilverfahren zur Aufhebung der Immunität der beiden Politiker ein, wie das Parlament am Montag mitteilte. "Es wird keine Straffreiheit geben", schrieb Metsola im Onlinedienst Twitter. Bei den Abgeordneten handelt es sich laut einer mit dem Fall vertrauten Quelle um die Sozialdemokraten Andrea Cozzolino und Marc Tarabella.

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Bei dem Belgier Marc Tarabella hatten die Ermittler im Rahmen von mehreren Razzien im Dezember auch dessen Privaträume durchsucht. Er teilte am Montag über seinen Anwalt mit, er habe nichts Falsches getan und unterstütze die Aufhebung seiner Immunität, wenn dies beantragt werde. Er habe zudem um eine schnelle Anhörung gebeten, um sich verteidigen zu können.

Für den italienischen Abgeordneten Andrea Cozzolino hatte bis vor kurzem einer der Hauptverdächtigen in der Korruptionsaffäre, Francesco Giorgi, im Parlament gearbeitet. Giorgi sitzt derzeit neben drei weiteren Beschuldigten, unter ihnen seine Lebensgefährtin und Ex-Vizeparlamentspräsidentin Eva Kaili, in Untersuchungshaft.

Giorgi, Kaili und den zwei weiteren Verdächtigen werden "Mitgliedschaft in einer kriminelle Vereinigung" sowie Korruption und Geldwäsche vorgeworfen. Das Golfemirat Katar soll versucht haben, die Politik der Europäischen Union zu beeinflussen. Katar bestreitet jegliches Fehlverhalten.

Wie das EU-Parlament weiter erklärte, wird Präsidentin Metsola den Antrag auf Entzug der Immunität bei der nächsten Plenarsitzung in Straßburg am 16. Januar formell bekannt geben. Der Antrag wird dann an den im Parlament zuständigen Rechtsausschuss verwiesen. Dieser kann eine Anhörung ansetzen und spricht eine Empfehlung aus.

Anschließend entscheidet das gesamte Plenum über den Entzug der Abgeordnetenimmunität, wofür eine einfache Mehrheit ausreicht. In der Regel folgt das Plenum der Ausschussempfehlung. Metsola habe alle Stellen und Ausschüsse aufgefordert, dem Verfahren Priorität einzuräumen, damit es bis zum 13. Februar abgeschlossen werden kann, hieß es vom EU-Parlament.

(G.Khurtin--DTZ)

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