Deutsche Tageszeitung - 33-Jähriger in Berlin wegen Rachemords an Schwager verurteilt

33-Jähriger in Berlin wegen Rachemords an Schwager verurteilt


33-Jähriger in Berlin wegen Rachemords an Schwager verurteilt
33-Jähriger in Berlin wegen Rachemords an Schwager verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Weil er aus Rache seinen 39-jährigen Schwager erschoss, hat das Berliner Landgericht einen 33-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach Mhamed H. am Dienstag des Mords und Raubs mit Todesfolge schuldig. Der Mann wollte demnach den Tod seiner Schwester rächen.

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Den Feststellungen der Kammer zufolge war H. mit einem mitangeklagten 39-Jährigen und dessen Freundin Ende November 2021 von Bonn nach Berlin gefahren. In der Wohnung des Schwagers im Stadtteil Wedding schoss er dann dreimal mit einem Revolver auf seinen Verwandten, der sofort starb.

Sein Komplize Ahmad Ho. durchsuchte währenddessen die Wohnung unter anderem nach Unterlagen und Bargeld, beides nahmen die beiden Angeklagten anschließend auch mit. Die Strafkammer wertete dies bei Ho. als besonders schweren Raub und verurteilte ihn dafür zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.

Der Tat lag laut Gericht der Tod der Schwester von H., die nach islamischem Ritus mit dem später Getöteten verheiratet war und mit ihm zwei Kinder hatte, zugrunde. Die Frau starb im Februar 2021 plötzlich an einem Herzinfarkt.

H. habe seinen Schwager für deren Tod verantwortlich gemacht und Rache üben wollen, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Zudem entwickelte sich ein Streit um das Sorgerecht für die beiden minderjährigen Söhne - zwischen deren Vater und H.s Familie.

Die Strafkammer kam mit ihrem Urteil bei beiden Angeklagten den Anträgen der Staatsanwaltschaft weitestgehend nach. H.s Anwalt hatte hingegen eine Verurteilung wegen Totschlags und dafür "eine zeitliche Freiheitsstrafe" gefordert. Auch für Ho. plädierten dessen Verteidiger auf eine Freiheitsstrafe, aber am unteren Rand.

Ebenfalls mitangeklagt war bei Prozessbeginn Anfang September die Freundin von Ho. - wegen Beihilfe zum Raub mit Todesfolge. Diese konnte ihr jedoch nicht nachgewiesen werden, weshalb das Verfahren gegen sie eingestellt wurde.

(U.Kabuchyn--DTZ)