Deutsche Tageszeitung - Vor Bau von Pool auf Gemeinschaftseigentum müssen andere Eigentümer zustimmen

Vor Bau von Pool auf Gemeinschaftseigentum müssen andere Eigentümer zustimmen


Vor Bau von Pool auf Gemeinschaftseigentum müssen andere Eigentümer zustimmen
Vor Bau von Pool auf Gemeinschaftseigentum müssen andere Eigentümer zustimmen / Foto: © AFP/Archiv

Eigentümer einer Doppelhaushälfte in Bremen dürfen mit der bereits begonnenen Anlage eines Swimmingpools im Garten nicht weitermachen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Freitag in Karlsruhe, dass vor einem solchen Bau auf Gemeinschaftseigentum zwingend die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer per Beschluss eingeholt werden muss. Im aktuellen Fall handelt es sich um eine einzige Nachbarin, die sich aber gegen den Pool stellte. (Az. V ZR 140/22)

Textgröße ändern:

Ende 2020 trat neues Wohnungseigentumsrecht in Kraft. Darin wurde der sogenannte Beschlusszwang eingeführt. Demnach sind bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nur noch möglich, wenn vorher ein entsprechender Beschluss eingeholt wurde. Bestimmte Veränderungen müssen per Beschluss erlaubt werden. Dazu gehören Maßnahmen, die für die Barrierefreiheit der Wohnung, das Laden von E-Autos, den Anschluss an schnelles Internet oder den Schutz vor Einbrüchen notwendig sind.

Außerdem kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass eine bauliche Veränderung erlaubt wird, wenn entweder kein anderer Eigentümer beeinträchtigt wird oder alle zustimmen, deren Rechte "über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus" beeinträchtigt werden. Auch in einem solchen Fall muss es aber einen Beschluss geben.

Diese neue Gesetzesfassung finde hier Anwendung, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Der Gesetzgeber habe keine Übergangsregelung geplant. Der Garten des Doppelhauses in Bremen ist Gemeinschaftseigentum, allerdings haben die jeweiligen Eigentümer der einen Haushälfte ein Sondernutzungsrecht an einer Hälfte des Gartens. Dieses umfasse zwar beispielsweise die Bepflanzung, "aber es berechtigt nicht zur grundlegenden Umgestaltung", sagte Brückner.

Die Nachbarin hatte bereits vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Bremen Erfolg mit ihrer Klage. Nun wies der BGH auch die Revision der Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte zurück. Sie hätten vor dem Bau entweder einen Beschluss einholen oder es notfalls gerichtlich per Beschlussersetzungsklage hätten versuchen müssen, erläuterte Brückner. Der Vorteil an der neuen Regelung sei, dass nach einem solchen Beschluss die Zulässigkeit des Baus ein für allemal feststehe, auch nach einem Verkauf des Hauses. "Der Gesetzgeber wollte Streit und Zweifel beseitigen."

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Textgröße ändern: