Deutsche Tageszeitung - Ex-Freundin verklagt Sänger Bad Bunny wegen Aufnahme auf 40 Millionen Dollar

Ex-Freundin verklagt Sänger Bad Bunny wegen Aufnahme auf 40 Millionen Dollar


Ex-Freundin verklagt Sänger Bad Bunny wegen Aufnahme auf 40 Millionen Dollar
Ex-Freundin verklagt Sänger Bad Bunny wegen Aufnahme auf 40 Millionen Dollar / Foto: © AFP/Archiv

Reggaeton-Star Bad Bunny ist von einer Ex-Freundin auf 40 Millionen Dollar (37 Millionen Euro) verklagt worden, weil er ohne Erlaubnis eine Aufnahme ihrer Stimme verwendet haben soll. Bei der in einem Gericht in Puerto Ricos Hauptstadt San Juan eingereichten Klage heißt es, Carliz De La Cruz Hernandez habe 2015 den Satz "Bad Bunny, baby" aufgenommen.

Textgröße ändern:

Der Sänger mit dem bürgerlichen Namen Benito Martínez Ocasio habe die Aufnahme dann ohne Genehmigung für seinen Song "Pa Ti" und Jahre später für den Song "Dos Mil 16" von dem Hit-Album "Un Verano Sin Ti" verwendet. Für "Dos Mil 16" hätten Vertreter der Frau zwar kurzfristig einen Vertrag für eine Zustimmung der Nutzung der Aufnahme geschickt, das Album dann aber veröffentlicht, ohne eine Antwort abzuwarten.

Die Frau, die zwischen 2011 und 2016 mit Bad Bunny zusammen war, gibt an, dass "tausende Menschen" die Stimmaufnahme auf Online-Plattformen kommentiert hätten oder sie in der Öffentlichkeit darauf ansprechen würden. Sie sei "besorgt, verängstigt, eingeschüchtert, erschöpft und beunruhigt" und verlangt mindestens 40 Millionen Dollar an Musikrechten und Schadenersatz.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet

Bei dem schweren Erdbeben in der autonomen Region Tibet in China sind nach jüngsten offiziellen Angaben mindestens 16 Menschen ums Leben gekommen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Freitag (Ortszeit) unter Berufung auf örtliche Behörden berichtete, wurden weitere 32 Menschen bei dem Beben der Stärke 7,0 verletzt, mehr als 300 Häuser stürzten ein. Die Rettungsarbeiten dauerten demnach an, das Ausmaß der Schäden werde weiter ausgewertet.

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Textgröße ändern: