Deutsche Tageszeitung - Gesetzgeber muss bei Bekämpfung von Kinderehen nachbessern

Gesetzgeber muss bei Bekämpfung von Kinderehen nachbessern


Gesetzgeber muss bei Bekämpfung von Kinderehen nachbessern
Gesetzgeber muss bei Bekämpfung von Kinderehen nachbessern / Foto: © AFP/Archiv

Im Ausland geschlossene Kinderehen mit Beteiligten unter 16 Jahren dürfen pauschal für nichtig erklärt werden - der Gesetzgeber muss aber Regelungen über mögliche Folgen treffen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Mittwoch, dass die Vorschrift in ihrer aktuellen Form gegen das Grundgesetz verstoße. Bis Mitte 2024 muss der Gesetzgeber nun nachbessern und Regelungen etwa zu Unterhaltsansprüchen treffen. (Az. 1 BvL 7/18)

Textgröße ändern:

Im Jahr 2017 war das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen worden. Es sollte Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat schützen. Die frühere Bundesregierung reagierte damit auch auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. Im Ausland geschlossene Ehen wurden mit der Neuregelung ausnahmslos für unwirksam in Deutschland erklärt, wenn Ehepartner oder -partnerin bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren. "Kinder gehören weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt", sagte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte die Vorschrift im Fall eines Paars aus Syrien anwenden müssen, in dem ein Mädchen im Heimatland schon mit 14 Jahren einen sieben Jahre älteren Mann heiratete. Sie flüchteten einige Monate später gemeinsam nach Deutschland, wo die Jugendliche in einer Unterkunft für Mädchen untergebracht wurde. Die Vorinstanzen erlaubten, dass sie die Wochenenden mit ihrem Mann verbrachte, wogegen das Jugendamt vor den BGH zog. Dieser zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift und legte sie dem Bundesverfassungsgericht vor.

Die Richterinnen und Richter des dortigen Ersten Senats stellten nun fest, dass die Norm unvereinbar mit dem Grundrecht der Ehefreiheit sei. Das liege daran, dass Regelungen zu den möglichen Folgen der Nichtigerklärung fehlten. Momentan sei es nicht möglich, eine solche im Ausland wirksam geschlossene Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland weiterzuführen. Das berühre aber die Freiheit, einen selbst gewählten Partner zu heiraten.

Dieser Eingriff werde dadurch gewichtiger, dass die rechtlichen Vorteile einer Ehe für die Betroffenen entfielen, etwa bei Unterhalt und Erbrecht. Bei einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe seien die Folgen geregelt, bei Unwirksamkeit nicht. Zwar dürfe der Gesetzgeber die Wirksamkeit von ausländischen Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig machen - doch müssten dann eben die Folgen geregelt werden.

Bis Ende Juni 2024 muss der Gesetzgeber nachbessern. So lange bleibt die Vorschrift in Kraft, das Gericht legte als Ergänzung selbst Maßgaben zu Unterhaltsansprüchen fest. Es ging in Karlsruhe nur um die Neuregelung für Ehen mit unter 16-Jährigen. Im Jahr 2017 war auch festgelegt worden, dass Menschen in Deutschland erst mit 18 Jahren heiraten dürfen und dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen von 16- bis 18-Jährigen durch ein Gericht aufgehoben werden können. Beides war nicht Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes reagierte erfreut auf den Karlsruher Beschluss. "Der Minderjährigenschutz bleibt gestärkt", erklärte sie und forderte, Deutschland solle "als Vorbild voranschreiten und ein deutliches Zeichen gegen Früh- und Zwangsverheiratungen setzen".

Der Beschluss enthalte "Licht und Schatten", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU). Dass spezielle Regelungen zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Ehe erlassen werden müssten, sei nachvollziehbar. Als "ausgesprochen problematisch" wertete Lindholz aber die Pflicht zur Regelung, wie eine bereits nichtige Ehe im Erwachsenenalter weitergeführt werden könne. "Es steht zu befürchten, dass eine solche Regelung gerade minderjährige Frauen und Mädchen in Abhängigkeitsverhältnissen hält, in die sie als Kinder von anderen gedrängt wurden."

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet

Bei einem schweren Erdbeben in der autonomen Region Tibet in China sind nach Angaben chinesischer Staatsmedien mindestens 16 Menschen ums Leben gekommen. Nach Angaben des Sender CCTV vom Freitag wurden weitere 46 Menschen bei dem Beben der Stärke 7,0 verletzt, mehr als 300 Häuser stürzten ein oder wurden beschädigt. Die Nachrichtenagentur Xinhua meldete, die Rettungsarbeiten dauerten an, das Ausmaß der Schäden werde weiter ausgewertet.

Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet

Bei dem schweren Erdbeben in der autonomen Region Tibet in China sind nach jüngsten offiziellen Angaben mindestens 16 Menschen ums Leben gekommen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Freitag (Ortszeit) unter Berufung auf örtliche Behörden berichtete, wurden weitere 32 Menschen bei dem Beben der Stärke 7,0 verletzt, mehr als 300 Häuser stürzten ein. Die Rettungsarbeiten dauerten demnach an, das Ausmaß der Schäden werde weiter ausgewertet.

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Textgröße ändern: