Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Synagogen-Angreifer von Pittsburgh begonnen

Prozess gegen Synagogen-Angreifer von Pittsburgh begonnen


Prozess gegen Synagogen-Angreifer von Pittsburgh begonnen
Prozess gegen Synagogen-Angreifer von Pittsburgh begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Viereinhalb Jahre nach dem mit elf Toten schwersten antisemitischen Anschlag in der US-Geschichte hat der Prozess gegen den Angreifer begonnen. Staatsanwältin Soo Song warf dem 50-jährigen Robert Bowers am Dienstag in ihrem Eröffnungsplädoyer vor, bei dem Angriff auf die Lebensbaum-Synagoge 2018 in der Stadt Pittsburgh "methodisch" Jagd auf seine Opfer gemacht zu haben.

Textgröße ändern:

"Nachdem er die Synagoge betrat, hat der Angeklagte angefangen zu jagen, er ist von Raum zu Raum gegangen, nach oben und nach unten", sagte die Staatsanwältin laut US-Medien vor dem Bundesgericht in Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania. Bowers habe dabei jüdische Gläubige gesucht, die er töten könne.

Der unter anderem mit einem halbautomatischen Gewehr bewaffnete frühere Lastwagenfahrer hatte die Synagoge am 27. Oktober 2018 während des Sabbats gestürmt. Er tötete elf Menschen und verletzte zwei Gläubige sowie mehrere Polizisten, bevor er durch Schüsse verletzt und festgenommen wurde. Bei dem Angriff soll er unter anderem "Alle Juden müssen sterben!" geschrien haben.

Der 50-Jährige wurde in 63 Punkten angeklagt, darunter in elf Fällen eines Hassverbrechens mit Todesfolge. Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.

Seine Verteidigung argumentiert, Bowers leide unter Schizophrenie. Die Anwälte hatten der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, der Angeklagte könnte im Gegenzug für einen Verzicht auf die Todesstrafe ein Schuldgeständnis einlegen. Die Anklagebehörde lehnte dies aber ab.

Anwältin Judy Clarke sagte am Dienstag in ihrem Eröffnungsplädoyer, es sei unstrittig, dass Bowers die Schüsse abgegeben habe. Es sei aber womöglich unmöglich, das Motiv des Mannes vollständig zu begreifen. Bowers habe erreichen wollen, dass eine jüdische Organisation ihre Unterstützung für Einwanderer beende. "Sein unvorstellbarer, unsinniger, irrationaler Gedanke war, dass er sein Ziel durch das Töten von Juden erreichen könnte", sagte Clarke laut der "Washington Post".

Der Prozess könnte laut US-Medien bis Juli dauern. Die Auswahl der zwölf Geschworenen hatte Ende April begonnen.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Mord an Obdachlosem auf Parkbank: Lebenslange Haft für 53-Jährigen in Hannover

Fast vier Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf einen auf einer Parkbank sitzenden Obdachlosen in Hannover ist der Beschuldigte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt sprach den 53-Jährigen am Mittwoch des heimtückischen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht gestanden.

Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld

Bei Auffahrunfällen zwischen Autos ist einem Urteil des hessischen Oberlandesgerichts (OLG) zufolge nicht in jedem Fall immer automatisch der von hinten kommende Fahrzeuglenker allein schuld. Bei einem "atypischen Geschehensablauf" komme eine andere Haftungsverteilung in Frage, entschied das Gericht in Frankfurt am Main nach Angaben vom Mittwoch in einem Prozess um eine Kollision zwischen Autos im Bereich einer Autobahnbaustelle. (Az. 9 U 5/24)

Tödliche Messerattacke an Chemnitzer Karl-Marx-Monument: Mordprozess begonnen

Ein halbes Jahr nach einer tödlichen Messerattacke am Karl-Marx-Monument im sächsischen Chemnitz muss sich seit Mittwoch der mutmaßliche Täter wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Verhandlung habe am Vormittag begonnen, teilte die Pressestelle des Landgerichts Chemnitz mit. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 42-jährigen Afghanen.

15 Jahre Haft im neuen Prozess gegen falsche Narkoseärztin aus Hessen

Das Landgericht im hessischen Kassel hat eine falsche Narkoseärztin in einem neuen Prozess zu 15 Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Behandlungsfehler der 54-Jährigen zum Tod von drei Patienten geführt hatten.

Textgröße ändern: