Deutsche Tageszeitung - Museumsmitarbeiter lässt Gemälde versteigern und kauft Luxusauto - Bewährungsstrafe

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Museumsmitarbeiter lässt Gemälde versteigern und kauft Luxusauto - Bewährungsstrafe


Museumsmitarbeiter lässt Gemälde versteigern und kauft Luxusauto - Bewährungsstrafe
Museumsmitarbeiter lässt Gemälde versteigern und kauft Luxusauto - Bewährungsstrafe / Foto: © AFP/Archiv

Weil er Gemälde stahl und versteigern ließ, ist ein Museumsmitarbeiter in München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht München sprach den 30-Jährigen nach einer Mitteilung vom Montag unter anderem wegen drei vollendeter und eines versuchten Falls des illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut schuldig. Die Richter verhängten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Außerdem ordneten sie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von mehr als 60.000 Euro an.

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Der Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums. Dort hatte er Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt wurden. Während dieser Zeit tauschte der Angeklagte das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung aus und bot das Original zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus an. Dabei gab er vor, das Bild habe seinen Urgroßeltern oder Großeltern gehört.

Für 70.000 Euro ersteigerte eine Galerie in der Schweiz das Gemälde. Der Angeklagte erhielt nach Abzug der Kosten rund 49.127 Euro in bar. Darüber hinaus stahl er zwei weitere Gemälde aus dem Depot, die er ebenfalls versteigern ließ beziehungsweise direkt an das Auktionshaus verkaufte. Dafür kassierte er weitere fast zwölftausend Euro. Die Versteigerung eines weiteren gestohlenen Gemäldes scheiterte mangels Geboten.

Insgesamt kassierte der Angeklagte für die Bilder 60.617 Euro. Das Geld gab er aus, um Schulden abzuzahlen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Er leistete sich unter anderem eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und kaufte sich ein Luxusauto.

Strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten sowie dessen "ehrliche Reue". Allerdings habe er mit hoher krimineller Energie gehandelt und seinen Zutritt zum Museumsdepot "schamlos" ausgenutzt, um mit seinem exklusiven Lebensstil zu protzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(I.Beryonev--DTZ)

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