Deutsche Tageszeitung - Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder

Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder


Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder
Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesinnenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor dem Versenden eigener Nacktbilder. Dies könne eine Straftat darstellen, erklärte die Behörde am Dienstag. Bei solchen Aufnahmen handelt es sich demnach um Kinder- oder Jugendpornografie, deren Herstellung, Verbreitung und Besitz strafbar ist. Um auf diese Folgen aufmerksam zu machen, startete das Bundeskriminalamt (BKA) die Präventionskampagne "#dontsendit".

Textgröße ändern:

Sie sei dem BKA sehr dankbar, dass es mit der Kampagne Kinder und Jugendliche sensibilisiert, keine selbstgefertigten kinder- oder jugendpornografischen Bilder zu verschicken, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben."

Viele Kinder und Jugendliche seien sich nicht bewusst, welche Gefahren hiermit einhergehen, betonte Faeser. Nicht selten machten sie Nacktfotos oder Videos von sich und versenden diese in Chats. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigten, wie ernst diese Problematik inzwischen ist: Seit Jahren stiegen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst. "Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen."

Den Angaben zufolge handelt es sich um Kinderpornografie, wenn Kinder Nacktbilder oder -videos von sich fertigen. Wer solche Inhalte versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar. Seit dem Sommer 2021 handelt es sich dabei um ein Verbrechen.

Bei Jugendlichen - unter 18 und mindestens 14 Jahre alt - handelt es sich um Jugendpornografie. Auch diese ist demnach strafbar - außer wenn die Inhalte mit Einwilligung der oder des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden und innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Ein Toter und fünf Verletzte bei Schüssen an Flüchtlingslager in Nordfrankreich

Bei Schüssen in der Nähe eines Flüchtlingslagers in Nordfrankreich ist am Samstag ein Mensch getötet worden. Bei dem Vorfall in der Nähe des Lagers Loon-Plage außerhalb von Dünkirchen wurden zudem fünf Menschen verletzt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Zwei Menschen seien schwer und drei leicht verletzt worden, darunter auch ein Kind. Die Polizei nahm einen Erwachsenen und einen 17-Jährigen fest. Zur Nationalität der Verdächtigen konnten die französischen Behörden zunächst keine Angaben machen.

US-Rapper Kanye West besucht Prozess gegen "Diddy" Combs

Der umstrittene US-Rapper Kanye West hat den Prozess gegen seinen Kollegen Sean "Diddy" Combs wegen sexueller Gewalt besucht. Auf die Frage, ob er vor Ort sei, um Combs zu unterstützen, antwortete West dem Sender ABC am Freitag mit "Ja". West betrat den Gerichtssaal in New York allerdings nicht, sondern verfolgte die Verhandlung kurz über eine Videoübertragung in einem angrenzen Raum.

"Cyberapostel" Carlo Acutis wird im September heilig gesprochen

Der als "Influencer Gottes" bekannt gewordene Carlo Acutis soll im September heilig gesprochen werden. Papst Leo XIV. habe die Heiligsprechung des 2006 im Alter von 15 Jahren an Leukämie verstorbenen Jugendlichen für den 7. September angekündigt, teilte der Vatikan am Freitag mit. Die Zeremonie war ursprünglich bereits für Anfang Mai geplant, musste jedoch wegen des Todes von Leos Vorgänger, Papst Franziskus, verschoben werden.

Israelfeindliche Postings im Internet: Bewährungsstrafe für Hamburger Musikerin

Eine Hamburger Musikerin ist vom Amtsgericht im Bezirk Altona wegen israelfeindlicher Posts in sozialen Netzwerken zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: