Deutsche Tageszeitung - Deutschland stuft sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen ein - Paus sieht Signal

Deutschland stuft sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen ein - Paus sieht Signal


Deutschland stuft sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen ein - Paus sieht Signal
Deutschland stuft sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen ein - Paus sieht Signal / Foto: © AFP/Archiv

Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen sollte, reagiert die Bundesregierung unter anderem auf Gräueltaten im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Die entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts sei "ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) der Nachrichtenagentur AFP.

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"Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, wird in Konflikten seit langem weltweit von Terroristen und in bewaffneten Konflikten systematisch und als taktische Waffe genutzt", betonte Paus. Mit der geplanten Gesetzesänderung stärke die Bundesregierung "die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken", ergänzte die Ministerin. "So können wir Straftäter effektiv verfolgen und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren lassen."

Die Grünen-Politikerin wies darauf hin, dass auch der Terrorangriff der radikalislamischen Hamas am 7. Oktober "schmerzlich" ins Gedächtnis gerufen habe, dass sexualisierte Gewalt in Konflikten längst eine gängige Waffe geworden sei. "Als Feministin empört und bedrückt mich die organisierte und inszenierte sexualisierte Gewalt der Hamas gegen jüdische Frauen bei dem terroristischen Angriff auf Israel", sagte Paus zu AFP.

Der Gesetzentwurf stammt aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium und wird von Paus' Ressort ausdrücklich unterstützt. Er erweitert die gesetzlich festgeschriebene Tatbestands-Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen. Hinzugefügt werden Delikte wie sexueller Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche.

Durch die Anerkennung solcher Delikte als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht dann im Rahmen des so genannten Weltrechtsprinzips.

(G.Khurtin--DTZ)

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