Deutsche Tageszeitung - Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm

Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm


Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm
Brand von Theaterlager mit hohem Millionenschaden: Anklage gegen Obdachlosen in Ulm / Foto: © AFP/Archiv

Wegen eines Brands im Lager des Ulmer Theaters mit einem Schaden von 13 Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt Anklage gegen einen Obdachlosen erhoben. Dem 42-Jährigen wird Brandstiftung vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Er soll demnach in der Nacht zum 25. Juni in dem Lager am Ulmer Bahnhof absichtlich an mehreren Stellen Feuer entfacht gelegt haben.

Textgröße ändern:

Seine Absicht sei gewesen, "durch die Brandlegung das Lager des Theaters Ulm samt dem gesamten Inventar zu zerstören", hieß es weiter. Der Mann habe sich so dafür rächen wollen, "dass er tags zuvor aus der angrenzenden alten Posthalle am Ulmer Bahnhof verwiesen worden war". Zusammen mit anderen Wohnsitzlosen soll er sich demnach dort ein Übernachtungslager eingerichtet gehabt haben.

Die Lagerhalle geriet auf ihren beiden Geschossen in Brand und brannte fast vollständig aus. "Dadurch wurde der Großteil der dort gelagerten historischen Kulturgüter und Einzelstücke des Theaters Ulm in Form von Kostümen und Requisiten zerstört", hieß es. Am Gebäude entstand ein Schaden von geschätzt fünf Millionen Euro, am Inventar ein solcher in Höhe von geschätzt acht Millionen Euro.

Der wegen Eigentums- und Gewaltdelikten vorbestrafte und unter Bewährung stehende Angeschuldigte verweigerte bislang eine Aussage. Da er zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen sein soll, wurde ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Er sitzt seit Ende September 2025 in Untersuchungshaft. Die Anklage erging zu einer großen Strafkammer beim Landgericht Ulm.

(O.Zhukova--DTZ)

Empfohlen

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

Textgröße ändern: