Deutsche Tageszeitung - Ermordung von Einstein-Angehörigen: Journalist darf Ermittlungsakten einsehen

Ermordung von Einstein-Angehörigen: Journalist darf Ermittlungsakten einsehen


Ermordung von Einstein-Angehörigen: Journalist darf Ermittlungsakten einsehen
Ermordung von Einstein-Angehörigen: Journalist darf Ermittlungsakten einsehen / Foto: © -/AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal muss einem britischen Journalisten und Autoren einem Gerichtsurteil zufolge detailliert Einsicht in ihre Ermittlungsakten zum Fall von drei im Zweiten Weltkrieg von deutschen Soldaten erschossenen Angehörigen des Physiknobelpreisträgers Albert Einstein gewähren. Wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße am Montag mitteilte, gab es am 7. November einer entsprechenden Klage des Schriftstellers Thomas Harding gegen die Behörde statt. (Az. 5 K 75/23.NW)

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Ein Anspruch auf Akteneinsicht sei generell zwar nur in Ausnahmefällen zu gewähren, im konkreten Fall seien die Bedingungen aber erfüllt, erklärte das Gericht. Weder etwaige schutzwürdige private Interessen noch der hohe Bearbeitungsaufwand für die betroffene Staatsanwaltschaft stünden einem Anspruch angesichts des "überragenden öffentlichen Interesses an der historischen Aufarbeitung der Morde an der Familie Einstein" entgegen.

Dem Verfahren komme zudem "nicht zuletzt eine hohe Symbolkraft im Hinblick auf zahlreiche weitere Verbrechen der Wehrmacht in Italien zu, deren Opfer in der Öffentlichkeit namenlos geblieben seien", betonte das Gericht. Auch bestehe international ein großes Interesse daran, die Vorgehensweise der Justizbehörden beim Versuch der Aufarbeitung von Wehrmachtsverbrechen "am konkreten Beispiel transparent zu machen". Auch der Umfang der Anfrage, die auf komplette Akteneinsicht ziele, sei im vorliegenden Fall berechtigt.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Ermordung der Ehefrau und zweier Töchter von Einsteins Cousin Robert Einstein durch unbekannte deutsche Soldaten in Italien im August 1944. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelte zeitweise gegen einen früheren Hauptmann und weitere Angehörige einer Wehrmachtseinheit. Sie stellte dieses Verfahren aber 2014 mit der Begründung ein, es bestehe kein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten gegen die Beschuldigten. Um die Akten zu diesen Ermittlungen geht es nun.

Albert Einstein, der von 1879 bis 195 lebte, stammte aus einer deutsch-jüdischen Familie. Er lebte zunächst in der Schweiz sowie in Deutschland, das er nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 jedoch verließ. Danach ließ er sich in den USA nieder. Robert Einstein lebte mit seiner Familie in Italien bei Florenz. Italien war mit Nazi-Deutschland verbündet, schloss später aber einen Waffenstillstand mit den Alliierten und wurde von Deutschland besetzt.

Im Zuge der damaligen Ereignisse, in denen Wehrmachtsoldaten in Italien zahlreiche Kriegsverbrechen und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung verübten, wurden auch Robert Einsteins Ehefrau und dessen Töchter von Militärangehörigen getötet. Robert Einstein war zur Tatzeit abwesend.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal wies den Antrag auf Akteneinsicht von Harding, den dieser mit presserechtlichen Auskunftsansprüchen begründete, zurück. Sie verwies dabei nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Neustadt auf die in den Akten befindliche große Zahl personenbezogener Daten. Eine Bereinigung sei daher mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

(M.Dylatov--DTZ)

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