Deutsche Tageszeitung - Prozess um Betrug mit Amokfahrt von Volkmarsen in Hessen begonnen

Prozess um Betrug mit Amokfahrt von Volkmarsen in Hessen begonnen


Prozess um Betrug mit Amokfahrt von Volkmarsen in Hessen begonnen
Prozess um Betrug mit Amokfahrt von Volkmarsen in Hessen begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Vor dem Amtsgericht im hessischen Korbach hat am Dienstag ein Betrugsprozess um die Amokfahrt auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen begonnen. Angeklagt ist ein 54-Jähriger, der sich als Ersthelfer und Augenzeuge der Tat vom 24. Februar 2020 ausgegeben haben soll, um sich selbst zu bereichern. Konkret wird ihm gewerbsmäßiger Betrug in drei Fällen vorgeworfen, zwei davon gelten als Versuch.

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Der Mann soll aus den Medien von der Amokfahrt erfahren haben. Gegenüber der Unfallkasse Hessen soll er sich jedoch als Augenzeuge und Ersthelfer ausgegeben haben, der durch die Ereignisse eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe. Er erhielt rund 16.500 Euro Verletzten- und Krankengeld. Für eine stationäre Behandlung habe die Unfallkasse weitere rund 30.000 Euro gezahlt.

Zudem soll der Mann zweimal erfolglos versucht haben, bei Vereinen zur Hilfe von Verkehrsopfern einen Schmerzensgeldzuschuss zu bekommen. Für die Verhandlung sind noch zwei weitere Termine am kommenden Dienstag und am 5. Dezember angesetzt.

Bei der Amokfahrt in Volkmarsen war der damals 29-Jährige Maurice P. um die Absperrungen für den Rosenmontagszug gefahren. Danach beschleunigte er auf mindestens 50 Stundenkilometer und fuhr gegen die Laufrichtung der Teilnehmer in den Zug hinein und durch drei Karnevalsgruppen hindurch. 88 Teilnehmer wurden zum Teil schwer verletzt, darunter zahlreiche Kinder.

Das Landgericht Kassel verurteilte P. im Dezember 2021 unter anderem wegen 89-fachen versuchten Mordes und 88-facher schwerer Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Zudem zog es den Führerschein des Manns und das für die Tat verwendete Auto ein. Die Motive für die Tat blieben unklar. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

(A.Nikiforov--DTZ)

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