Deutsche Tageszeitung - EU-Einigung: Besserer Schutz für Journalisten und Aktivisten vor Klagen

EU-Einigung: Besserer Schutz für Journalisten und Aktivisten vor Klagen


EU-Einigung: Besserer Schutz für Journalisten und Aktivisten vor Klagen
EU-Einigung: Besserer Schutz für Journalisten und Aktivisten vor Klagen / Foto: © AFP/Archiv

Journalisten und Aktivisten erhalten in Europa einen besseren Schutz vor sogenannten Einschüchterungsklagen. Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht zu Donnerstag auf einen Gesetzentwurf, mit der missbräuchliche Klagen gegen Enthüllungen etwa über Korruption oder Umweltverschmutzung abgeschmettert werden sollen.

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Im Visier sind sogenannte Slapp-Klagen - "Strategic Lawsuits against Public Participation", also strategische Klagen gegen eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese werden in der Regel von Lobbygruppen oder einflussreichen Akteuren angestrengt, die Journalisten, Menschenrechts- oder Umweltaktivisten Verleumdung vorwerfen, wenn sie Missstände öffentlich machen.

Künftig soll das Opfer eine solche Einschüchterungsklage schneller juristisch abschmettern können. Das Parlament setzte nach eigenen Angaben zudem durch, dass verunglimpften Journalisten oder Aktivisten Entschädigung zusteht. Für den Urheber sind "abschreckende Strafen" vorgesehen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung. Sie werde "all jene schützen, die unangenehme Wahrheiten aufdecken", schrieb sie auf dem Kurzbotschaftendienst X. Als Beispiel nannte von der Leyen die maltesische Enthüllungsjournalistin Daphne Galizia. Sie war im Oktober 2017 mit einem Bombenanschlag auf ihr Auto ermordet worden. Galizia hatte regelmäßig über Korruption, Geldwäsche und andere Machenschaften in Malta berichtet. "Das ist Daphnes Gesetz", betonte von der Leyen.

Reporter ohne Grenzen (RSF) sieht in dem Vorhaben einen "wichtigen Schritt nach vorn". Die Organisation rügte aber, dass sich die Gesetzesvorlage nur auf grenzüberschreitende Fälle bezieht, was ihren Anwendungsbereich deutlich einschränkt. Die neue Richtlinie bedarf noch der abschließenden Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europarlaments.

(V.Sørensen--DTZ)

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