Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht lässt Frage zu Gutscheinlösung in Pandemie offen

Bundesverfassungsgericht lässt Frage zu Gutscheinlösung in Pandemie offen


Bundesverfassungsgericht lässt Frage zu Gutscheinlösung in Pandemie offen
Bundesverfassungsgericht lässt Frage zu Gutscheinlösung in Pandemie offen / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über die sogenannte Gutscheinlösung in der Pandemie offen gelassen. Die Karlsruher Richter erklärten am Dienstag eine Vorlage des Amtsgerichts Frankfurt am Main für unzulässig, weil das Amtsgericht nicht gut genug begründet habe, dass die Regelung seiner Auffassung nach verfassungswidrig sei. Die Vorschrift ist schon seit mehr als einem Jahr wieder außer Kraft. (Az. BvL 12/20)

Textgröße ändern:

Sie erlaubte es Veranstaltern, bei ausgefallenen Events einen Gutschein auszugeben, statt den Eintrittspreis zu erstatten. In Frankfurt verklagte ein Mann einen Veranstalter auf Rückzahlung von 510 Euro. Ein Konzert, für das er bereits Eintrittskarten gekauft hatte, musste im Juni 2020 wegen der Coronapandemie ausfallen. Der Veranstalter hatte einen Gutschein oder einen Ersatztermin angeboten, was der verhinderte Konzertbesucher aber nicht wollte.

Das Amtsgericht hielt die Gutscheinregelung für einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und den Vertrauensschutz. Es setzte das Verfahren aus und legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Dabei habe es die Sache aber nicht gründlich genug geprüft, erklärte Karlsruhe. Unter anderem habe es sich nicht mit dem Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers auseinandergesetzt.

Das Frankfurter Gericht muss sich weiter mit dem Fall befassen. Das Verfassungsgericht verwies darauf, dass die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dabei unwichtig sein könnte, da die strittige Regelung bereits außer Kraft ist. Zudem könne sich die Klage womöglich darauf stützen, dass einer weiteren alten Vorschrift zufolge die Auszahlung des Gegenwerts verlangt werden konnte, wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst wurde.

(W.Novokshonov--DTZ)

Empfohlen

Bahn-Sabotage vor Pariser Olympia-Eröffnung lässt zahlreiche Reisende stranden

Am Tag der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris haben Sabotage-Akte an Glasfaserkabeln weite Teile des französischen Bahnverkehrs lahmgelegt. Hunderttausende Reisende waren betroffen, unter ihnen auch einige deutsche Olympiateilnehmer, die nicht rechtzeitig zur Eröffnungsfeier anreisen konnten. "Diese Operation wurde vorbereitet und koordiniert, es wurden neuralgische Punkte ins Visier genommen", sagte Premierminister Gabriel Attal am Freitag.

36-Jähriger nahe Rostock tot gefunden - zwei Männer in Untersuchungshaft

In Langhagen in der Nähe von Rostock ist ein 36 Jahre alter Mann tot gefunden worden. Ermittlungen zufolge hatte er eine körperliche Auseinandersetzung mit mehreren anderen Menschen, wie die Polizei in der Stadt in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstagabend mitteilte. Drei Tatverdächtige zwischen 19 und 20 Jahren wurden vorläufig festgenommen.

Zweieinhalb Jahre Haft für Verantwortliche von Zugunglück in Spanien von 2013

Elf Jahre nach einem der schlimmsten Zugunglücke Spaniens mit 80 Toten sind der Zugführer und ein ehemaliger Sicherheitschef wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. "Beide Angeklagten haben nach Ansicht der Richterin gegen die durch ihre Stellung auferlegte Sorgfaltspflicht verstoßen", hieß es in dem am Freitag vorgelegten Urteil. Die Männer hätten die Zugreisenden dadurch in Gefahr gebracht.

Mordanklage gegen Jugendliche nach tödlicher Attacke auf junge Ukrainer in Oberhausen

Ein knappes halbes Jahr nach der tödlichen Messerattacke auf zwei junge Ukrainer in Oberhausen hat die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen vier Jugendliche erhoben. Sie wirft den 14- und 15-Jährigen gemeinschaftlichen zweifachen Mord vor, wie ein Sprecher des Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag sagte. Die beiden 17 und 18 Jahre alten Todesopfer waren ukrainische Nationalbasketballspieler, die 2023 nach Deutschland geflohen waren.

Textgröße ändern: