Deutsche Tageszeitung - Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Niedersachsen: 82-Jähriger verurteilt

Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Niedersachsen: 82-Jähriger verurteilt


Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Niedersachsen: 82-Jähriger verurteilt
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Niedersachsen: 82-Jähriger verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Fast zehn Monate nach tödlichen Pistolenschüssen auf einen 16-Jährigen in Niedersachsen ist ein 82-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück verhängte am Montag gegen den Angeklagten 13 Jahre Haft und ordnete die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher sagte. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte vermindert schuldfähig.

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Die Richter folgten damit der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens. Es sei davon auszugehen, dass von dem Angeklagten auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, weshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig sei.

Der Anklage zufolge soll er dem Jugendlichen im Februar in der Gemeinde Bramsche auf offener Straße von hinten ins Bein und anschließend unter anderem in den Kopf geschossen haben. Auslöser der Tat war offenbar ein Streit um Lärmbelästigung in einem Mehrfamilienhaus.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft beschuldigte der Angeklagte, bei dem es sich um einen langjährigen Sportschützen handelt, den Jugendlichen beziehungsweise dessen Mutter vor dem Verbrechen mehrfach der Ruhestörung. Der Mann und die Familie des Getöteten wohnten im selben Wohnhaus in Bramsche. Laut Anklage lauerte der Beschuldigte dem 16-Jährigen schließlich morgens auf und feuerte auf ihn.

Die Staatsanwaltschaft stufte die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen ein, ging aber ebenfalls von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Die Anklagevertreter forderten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und die Unterbringung des Manns in einer Psychiatrie.

Die Mutter und der Vater des Jungen, die im Prozess als Nebenkläger teilnahmen, schlossen sich diesem Antrag weitgehend an. Die Verteidigung beantragte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Totschlags und neuneinhalb Jahre Haft.

(L.Møller--DTZ)

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