Deutsche Tageszeitung - Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt

Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt


Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt
Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt / Foto: © AFP/Archiv

In einem Nachbarschaftsstreit in München hat das Amtsgericht entschieden, dass eine früher auf einer Terrasse aufgestellte Kamera nicht wieder aufgebaut werden darf. Das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin werde verletzt, erklärte das Gericht am Montag. Es handelte sich um eine Kamera, die nach Aussage der Besitzerin zur Überwachung von Wildtieren genutzt werden sollte, die aber von der Nachbarterrasse aus sichtbar war.

Textgröße ändern:

Die Nachbarin erwirkte beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, wonach keine Überwachungskamera aufgebaut werden dürfe, die ihre Terrasse oder Garten filme, filmen könne oder den Eindruck hiervon mache. Daraufhin wurde die Kamera abgebaut. Wie das Amtsgericht nun öffentlich machte, bestätigte es die einstweilige Verfügung bereits Anfang Februar.

Es sei nicht entscheidend, ob die Kamera tatsächlich nur den Garten der Besitzer erfasse, erklärte es. Die Nachbarin hätte zur Ansicht gelangen können, dass ihr Grundstück ebenfalls gefilmt werde. Das sei keine rein hypothetische Möglichkeit.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: