Deutsche Tageszeitung - Erneut Haftstrafen im Prozess um tote Zwangsprostituierte aus Weser

Erneut Haftstrafen im Prozess um tote Zwangsprostituierte aus Weser


Erneut Haftstrafen im Prozess um tote Zwangsprostituierte aus Weser
Erneut Haftstrafen im Prozess um tote Zwangsprostituierte aus Weser / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall einer in der Weser tot aufgefundenen 19-jährigen Zwangsprostituierten hat das Landgericht im niedersächsischen Verden drei Angeklagte erneut zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen für sieben Jahre und neun Monate in Haft, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte.

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Ein zweiter Täter wurde unter anderem wegen Beihilfe zu den Taten zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Eine mitangeklagte Frau erhielt ebenfalls wegen Beihilfe eine Strafe von zweieinhalb Jahren. In dem neuen Verfahren gegen die drei Beschuldigten ging es um juristische Details und die Gewichtung der einzelnen Taten.

Das Landgericht hatte die drei Angeklagten im Oktober 2021 unter anderem wegen Zwangsprostitution sowie gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen beziehungsweise Beihilfe dazu zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Die Anklage hatte ursprünglich auf Mord gelautet, dieser Vorwurf ließ sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts aber nicht belegen.

Die Beschuldigten hatten nach Auffassung des Gerichts die psychisch schwer kranke Frau als Zwangsprostituierte ausgebeutet und ihr ärztliche Hilfe vorenthalten. Sie starb schließlich unter nicht näher rekonstruierbaren Umständen im Frühjahr 2020. Der Hauptbeschuldigte warf ihre mit einer Betonplatte beschwerte Leiche nahe der Gemeinde Balge in die Weser.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im Mai weitgehend, gab dem Landgericht in Verden aber auf, noch einmal neu über die konkrete Höhe der Strafen zu verhandeln. Im Vergleich zum ersten Urteil des Landgerichts fielen die Strafen nun geringer aus. Gründe dafür seien die lange Verfahrensdauer und die positive Entwicklung von zwei Angeklagten gewesen, sagte die Gerichtssprecherin.

(G.Khurtin--DTZ)

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