Deutsche Tageszeitung - Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf

Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf


Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf
Auf im Bett gefesselten Ehemann eingestochen - BGH hebt Urteil aus Halle auf / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall einer Frau, die von hinten auf ihren gefesselten Ehemann eingestochen haben soll, muss das Landgericht Halle neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler in dem Urteil wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte demnach gegen die Angeklagte Ende Mai eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. (Az. 6 StR 437/23)

Textgröße ändern:

Es sah den Angaben zufolge als erwiesen an, dass die Frau im Dezember 2022 im Schlafzimmer ihren Mann an den Händen gefesselt hatte. Dieser habe bäuchlings auf dem Bett gelegen und sexuellen Kontakt erwartet, weswegen er sich demnach fesseln ließ. Die Frau habe dann seinen Rücken mit Öl eingerieben und plötzlich mit einem Messer auf ihn eingestochen.

So habe sie ihm 26 Stichverletzungen und drei Schnitte zugefügt. Ein Motiv dafür konnte das Landgericht nicht feststellen. Es ging davon aus, dass die Frau ihren Mann für tot hielt, sich wusch und umzog und das Messer in den Innenhof warf. Dann habe sie den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten.

Im Lauf des Telefonats habe der Mann aber plötzlich angefangen zu sprechen. Die Frau sei dennoch davon ausgegangen, dass er bald sterben würde, und habe keine Rettungsmaßnahmen ergriffen. Notfallsanitäter seien kurz darauf eingetroffen, der Mann habe im Krankenhaus gerettet werden können.

Das Landgericht verneinte, dass die Frau ihre Tat abgebrochen habe. Ein sogenannter Rücktritt kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass jemand nicht bestraft wird. Das Landgericht habe sich nicht genügend mit dem Notruf der Angeklagten befasst, erklärte der BGH. Wenn die Frau davon ausgegangen sei, dass sie alles für den Tod ihres Mannes getan habe, liege dann ein Rücktritt vor, wenn sie den Verlauf bewusst unterbreche - das Opfer also retten wolle.

Ihre Angaben beim Notruf seien teilweise unverständlich gewesen, zumal sie nur schlecht Deutsch spreche. Das Landgericht hätte dem BGH zufolge auch prüfen müssen, warum die Frau überhaupt die Rettungskräfte rief und um Hilfe für den Mann bat, wenn sie ihn bereits für tot gehalten habe.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: