Deutsche Tageszeitung - Sechs Jahre Haft in Hamburg wegen verbotener Geschäfte mit Russland

Sechs Jahre Haft in Hamburg wegen verbotener Geschäfte mit Russland


Sechs Jahre Haft in Hamburg wegen verbotener Geschäfte mit Russland
Sechs Jahre Haft in Hamburg wegen verbotener Geschäfte mit Russland / Foto: © AFP/Archiv

Weil er Kühlanlagen nach Russland verkaufen wollte und damit gegen Sanktionen verstieß, soll ein Geschäftsmann für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Mann am Mittwoch nach Gerichtsangaben wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Steuerhinterziehung. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von gut 5,3 Millionen Euro an Taterträgen an.

Textgröße ändern:

Als Geschäftsführer einer Firma hatte der Verurteilte Anfang 2020 einen Vertrag mit einer russischen Schiffswerft geschlossen. Demnach sollte er für einen Millionenbetrag zehn Kaltwassersätze und zwei Marineproviantkühlanlagen liefern.

Zum Zeitpunkt des Geschäfts hatte Russland zwar noch nicht die Ukraine angegriffen, nach der Annexion der Schwarzmeerhalbinsel Krim 2014 durch Russland bestanden aber bereits Handelsbeschränkungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verweigerte deshalb die von dem Geschäftsmann beantragte Ausfuhrgenehmigung. Obwohl er von dem Embargo wusste, bestellte der Geschäftsmann die Anlagen dann bei der indischen Tochterfirma seines Lieferanten.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: