Deutsche Tageszeitung - Aufteilung von Bundeshilfen zur Unterstützung armer Kommunen verfassungsgemäß

Aufteilung von Bundeshilfen zur Unterstützung armer Kommunen verfassungsgemäß


Aufteilung von Bundeshilfen zur Unterstützung armer Kommunen verfassungsgemäß
Aufteilung von Bundeshilfen zur Unterstützung armer Kommunen verfassungsgemäß / Foto: © AFP/Archiv

Die Aufteilung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder, um arme Kommunen bei Investitionen zu unterstützen, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies einer Mitteilung vom Montag zufolge einen Antrag des Land Berlins zurück. Berlin sieht Stadtstaaten durch die Berechnung benachteiligt. (Az. 2 BvF 1/18)

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Der Bund stellt Mittel von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die unterschiedliche Wirtschaftskraft ausgleichen sollen und etwa für Krankenhäuser oder Lärmbekämpfung ausgegeben werden können. Weitere 3,5 Milliarden sollen die Infrastruktur der Schulen verbessern.

Der Verteilungsschlüssel bezieht sowohl die Einwohnerzahl als auch die Arbeitslosenzahl der Länder mit ein. Zu einem weiteren Drittel wird die Höhe der Kassenkredite von Ländern und Kommunen berücksichtigt, die kurzfristige Liqiditätsengpässe überbrücken sollen.

Das Land Berlin findet, dass der Verteilungsschlüssel die Hilfen verfassungswidrig ungleich verteile. Das Bundesverfassungsgericht sah aber keinen Verstoß gegen das Grundgesetz und erklärte den Antrag aus Berlin für unbegründet.

(M.Dylatov--DTZ)

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